Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.04.2004)
Wien, am 28.04.2004VGT-Obmann bei Parlaments-Enquete zum Bundestierschutzgesetz
Bei Podiumsdiskussion spricht sich auch die FPÖ für Tierschutz in der Verfassung und gegen Legebatterien aus
Am 28. April fand im Budgetsaal im Parlament eine Podiumsdiskussion zum Tierschutzgesetz statt. Teilgenommen haben Andreas Sax von den 4 Pfoten, Marina Zuzzi-Krebitz vom Landestierschutzverein Kärnten, Herwig Pucher vom Tiergarten Schönbrunn, Sozialminister Herbert Haupt, FPÖ-Tierschutzsprecher Klaus Wittauer und der Obmann des Verein Gegen Tierfabriken Martin Balluch. Aus dem Publikum hat sich auch der neue Rektor der Veterinärmedizinischen Universität Wolf Friedrich von Fricks länger zu Wort gemeldet.
Klaus Wittauer von der FPÖ führte einen neuen, zusammen mit einem Tierschutzverein im Libanon gedrehten Film über das Schächten vor. Dabei sah man den Unterschied im Schächtvorgang mit oder ohne Betäubung, und 2 Interviews mit moslemischen Religionsführern, die beide sagen, dass dem Islam Tierschutz wichtig ist, und dass die Schächtung unter Betäubung stattfinden sollte. Weiters stellte Wittauer klar, dass die FPÖ gegen ausgestaltete Käfige für Legehühner ist, aber die Umsetzung sei schwierig, weil es da große Widerstände aus der ÖVP gäbe, die aber verständlich wären. Zusätzlich will die FPÖ sicherstellen, dass der Tierschutz in die Bundesverfassung aufgenommen werde, bevor die Konventdiskussion abgeschlossen ist. Wittauer sei zuversichtlich, dass das auch ginge.
Minister Haupt bestätigte, dass Österreich im Nutztierschutz hinter Deutschland, Holland, Dänemark u.a. zurückgeblieben ist. Das solle aufgeholt werden, man müsse aber akzeptieren, dass dafür längere Zeit notwendig sein könnte. Weiters meinte Minister Haupt, dass es keine einzige legale Schlachtung in Österreich gäbe, weil nie TierärztInnen anwesend seien, obwohl das vorgeschrieben wäre. Scheibner habe als Verteidigungsminister erreicht, dass im Heer, im Gegensatz zur Polizei, keine Qualdressur bei Hunden mehr stattfinde. Minister Haupt sei auch für eine Verbandsklage im Tierschutz, aber auch eine Individualklagemöglichkeit wäre für ihn vorstellbar. Die Jagd müsste eigentlich auch in das Bundestierschutzgesetz aufgenommen werden, aber da das Gesetz eine 2/3-Mehrheit benötigt, sei das im Moment undenkbar, weil die Jagd eine große Lobby und entsprechenden Einfluss habe.
Der Rektor der Veterinärmedizinischen Unversität Wien, von Fricks, monierte, dass die Mindeststandards für die Nutztierhaltung nicht im Rahmengesetz niedergeschrieben werden, sondern nur in den Verordnungen. Grundsätzliche Mindeststandards, wie ein echtes Käfigverbot, müssten unbedingt im Gesetz stehen. Ausgestaltete Käfige seien eine wirtschaftliche Fehlentwicklung, u.a. deswegen, weil die Desinfektionen wesentlich problematischer wären, da die Hühner die Ausgestaltung mit Kot versehen würden. Und das Argument, dass nach einem Käfigverbot die Importe von Käfigeiern so dominierten sei falsch. In der Schweiz sei der Anteil von Alternativeiern seit dem Verbot stetig gestiegen. Es sollte auch unbedingt verbindliche Übergangsfristen geben, und nicht eine lose Regelung, dass bauliche Anpassungen erst bei Umbauten aus anderen Gründen, oder bei Neubauten, zu geschehen haben. Nach dem Gesetz, so der Rektor, sei die Daueranbindehaltung von Milchkühen und Pferden eigentlich weiter möglich, obwohl vom Tierschutzstandpunkt aus mindestens 3 Mal pro Woche oder 120 Tage im Jahr ein Weidegang notwendig wäre. Betriebe, die keinen Auslauf bieten könnten, dürften keine Ausnahmeregelung bekommen, sondern müssten eben umsteigen oder schließen. Das Vollzugsdefizit müsse auch endlich angegangen werden, zumal die EU Österreich bereits 3 Rügen erteilt hat, weil EU-Mindestrichtlinien nicht vollzogen worden sind.