TierversuchsgegnerInnen wegen Betreiben einer Webseite mit je 8 Jahren Gefängnis bedroht - vgt

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TierversuchsgegnerInnen wegen Betreiben einer Webseite mit je 8 Jahren Gefängnis bedroht

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.02.2006)

Wien, 06.02.2006

Wien: 14.00 Demonstration vor der US-amerikanischen Botschaft

Wien: 14:00 Demonstration vor der US-amerikanischen Botschaft

Heute, am 6.2.2006 findet in den USA ein Gerichtsprozess gegen 6 Tierschützer statt, die in einer Kampagne gegen Europas größtes Tierversuchsauftragslabor aktiv waren. Aufgrund des Betreibens einer Webseite drohen den Tierversuchsgegnern nun je 8 Jahre Gefängnis und mehr als 1 Mio. Dollar Bußgeld – ein Strafausmaß, das sonst nur Schwerverbrecher trifft. TierschützerInnen und MenschenrechtlerInnen riefen weltweit zu Protesten gegen diese staatliche Repression auf. In Wien wird heute um 14 Uhr vor der US-amerkanischen Botschaft demonstriert.

Viele bekannte Pharmafirmen lassen dort ihre Tierversuche durchführen. Nicht nur die Anzahl der Versuchstiere (jeden Tag sterben 500 Tiere in den Labors), auch die Grausamkeit mit der dort Tiere behandelt werden, erschütterte die Öffentlichkeit weltweit. Nun schon mehrmals wurde Undercover Videomaterial bekannt, auf dem neben grausamen Versuchen zu sehen war, wie Tierpfleger Hunde verprügelten und Scherze über halbtote, aufgeschnittene und betäubte Affen im Todeskampf machten.

Aus diesem Grund haben sich TierschützerInnen zusammengeschlossen. Ziel der Kampagne ist es, mittels Protesten bei Auftragsgebern und Geschäftspartnern deren weitere Zusammenarbeit zu stoppen und somit die Tierquälerei zu beenden.

Den 6 AktivistInnen wird nun vorgeworfen, dass sie auf ihrer Website zu Emailprotesten und Telefonanrufen aufgerufen hätten. Außerdem sollen sie von internationalen Aktionen berichtet und Proteste gutgeheißen haben, die in den Vereinigten Staaten durch ein spezielles Anti-Tierschutzgesetz, den sogenannten „Animal Enterprise Protection Act“, verboten sind.

In den USA wurde 1992 der ‚Animal Enterprise Protection Act’ (Public Law 102-346) beschlossen. Nach §43 dieses Gesetzes macht sich jede(r) des „Terrorismus“ schuldig, der den Ablauf eines Betriebes, der in irgendeiner Form Tiere nutzt, physisch zu behindern versucht oder den Versuch unternimmt dem Unternehmen wirtschaftlichen Schaden zu zufügen. Somit wird es praktisch unmöglich gegen Tiermisshandlungen in Einrichtungen wie Schlachthöfen, Tierzirkussen, Tierversuchslabors oder Legebatterien öffentlich vorzugehen, da es im Ermessen des Gerichts liegt, welches Demonstrationsmittel noch zulässig, und welches schon ‚physisch störend’ war. Außerdem kann immer behauptet werden, dass der Versuch vorlag, dem Unternehmen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Hinzu kommt, dass ein Bruch dieses Paragraphen mit unverhältnismäßig hohen Strafen bedroht ist. Für TierschützerInnen bedeutet dieses Gesetz einen ständigen Drahtseilakt mit extrem hohem Risiko. Immer bleibt es offen ob ihre Aktivitäten nicht bereits illegal und damit mit extrem hohen Strafen bedroht sind oder nicht. 

In den USA herrscht aufgrund des ‚Patriot Act’ und des ‚Kampfes gegen den Terrorismus’ ein menschenrechtsfeindliches Klima, in dem fortwährend Bürgerrechte eingeschränkt werden. Auch internationale Kritik kann diese Entwicklung vorerst nicht stoppen, wie Guantanamo, Folterskandale, Geheimgefängnisse in Europa, die Todesstrafe und Kriege ohne UN Resolutionen zeigen. In letzter Zeit wurde nun auch des Öfteren bekannt, dass Geheimdienstmitglieder, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung, politisch aktive Umwelt-, Tierschutz- und Menschenrechtsvereine unterwanderten.

Tierschützer und Menschenrechtler auf der ganzen Welt demonstrieren heute vor amerikanischen Botschaften um die 6 Angeklagten zu unterstützen. Auch in Wien findet um 14:00 eine Demonstration vor der amerikanischen Botschaft in der Boltzmanngasse statt

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