Teilen:

Wiener Fiaker: Pferdehaltung ist gesetzwidrig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.05.2006)

Wien, 19.05.2006

VGT: "Veterinäramtschef kennt offenbar das Bundestierschutzgesetz nicht!"

VGT: „Veterinäramtschef kennt offenbar das Bundestierschutzgesetz nicht!“

Der Verein Gegen Tierfabriken VGT hat eine Untersuchung über die Haltung der Fiakerpferde in Wien veröffentlicht und dabei heftige Kritik geübt. Die wesentlichen Punkte (siehe Recherche-Ergebnisse ):

  • 57% der Pferde stehen gesetzwidrig in Anbindehaltung ohne Auslauf
  • 43% der Betriebe haben offensichtlich mangelhaft betreute Pferde mit Fellabschürfungen, Verletzungen oder keiner Einstreu
  • 43% der Ställe haben gesetzwidrig zu wenig Licht

Laut APA-Aussendung ließ der Chef des Wiener Veterinäramtes dazu verlauten, dass ein täglicher Auslauf bei Anbindehaltung erst ab 2010 vorgeschrieben sei. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Dass der Chef des Wiener Veterinäramtes, zuständig für die Kontrolle der Fiaker-Stallungen, das Bundestierschutzgesetz nicht kennt, erklärt, warum die Fiakerpferde einfach weiterhin ungestraft gesetzwidrig gehalten werden dürfen. Vielleicht sollte sich das Veterinäramt die Anlage 1 der 1. Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes wenigstens einmal durchlesen. Dort steht in Punkt 3, dass die Anbindehaltung bis 2010 nur unter der Bedingung weitergeführt werden darf, dass die Tiere täglich freien Auslauf haben, worunter das Ziehen einer Kutsche nicht fällt. Noch einmal deutlich: 57% der Fiakerpferde stehen gesetzwidrig in Anbindehaltung ohne freien Auslauf! Und zwar heute schon, und nicht erst ab 2010. Wenn das laut Veterinäramtschef „unbedenklich“ ist, und trotz seiner Kontrolle weiter praktiziert werden darf, dann ignoriert er vorsätzlich die Gesetze.“

Laut APA meint er auch, dass die Fiakerpferde offenbar nicht überarbeitet wären, weil sie nach 23 Uhr nicht mehr arbeiten müssten und mindestens 8 Stunden Ruhepause hätten. DDr. Balluch dazu: „8 Stunden Ruhepause bedeutet einen 16 Stunden Arbeitstag! Menschen wurde das nur im schwärzesten Kapitel der Geschichte des laissez-faire Kapitalismus zugemutet. Tatsächlich sieht das Gesetz eine maximale Arbeitszeit von 14 Stunden vor, was aber schlimm genug ist. Vor allem, wenn die Tiere danach den Rest der Zeit in 57% der Fälle in Anbindehaltung ohne Auslauf, und in 43% der Fälle sogar noch im Dunkeln stehen müssen. Kein Wunder, dass bei fast einem Drittel der Betriebe Pferde mit Verletzungen oder Fellabschürfungen gefunden wurden. Ein Skandal, dass der Veterinäramtsdirektor so etwas als „unbedenklich“ bezeichnet.“

21.05.2026, Wien/Steiermark

VGT an Styriabrid-Obmann Kaiser: bitte lesen Sie die Verordnung zur Schweinehaltung

Josef Kaiser hatte Medien erklärt, er wüsste nicht, worauf sich der VGT beziehe; Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ist eindeutig: angenehmer Liegebereich

20.05.2026, Guntersdorf/Wien

VGT gibt echte Einblicke in den Tierschutzunterricht

Unterricht des VGT beliebt wie eh und je, Rückmeldungen von Lehrpersonen und von Kindern durchwegs positiv

20.05.2026, Wien

Steiermark: FPÖ und ÖVP schmettern Grünen Antrag im Landtag gegen Vollspalten ab

Die steirische Landesregierung ist nicht einmal bereit, Tierwohlfleisch in Landesküchen oder den Umbau der Schweinebetriebe weg vom Vollspaltenboden zu fördern

19.05.2026, Steiermark

VGT erstattet 1025 Anzeigen gegen Vollspalten-Schweinefabriken in der Steiermark

Es besteht der Verdacht, dass keiner dieser Betriebe allen Schweinen einen physisch angenehmen Liegebereich bietet, wie gesetzlich seit Juli 2022 vorgeschrieben

13.05.2026, Wien

Wir gewinnen Bronze beim VAMP Award!

Ein großer Erfolg für den VGT und den Tierschutz

12.05.2026, Österreich

Einblicke in den VGT-Tierschutzunterricht

Unterrichtsbeispiele für unterschiedliche Schulstufen - kreativ, interaktiv und altersgerecht!

12.05.2026, Wien

Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen

Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen

08.05.2026, Wien

Gemeinsam für Tiermütter – VGT-Aktion im Herzen Ottakrings

Der VGT macht heute den Yppenplatz zum Aktivismus-Hotspot