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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.11.2006)

Wien, am 15.11.2006

Ziegen in Zukunft ohne Hörner?

Stellungnahme des Verein Gegen Tierfabriken zum Entwurf einer Veränderung der 1. Tierhaltungsverordnung zur Ziegenenthornung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

Der Verein Gegen Tierfabriken fordert:

  1. Das geltende Verbot der Enthornung von Ziegen ist beizubehalten.
  2. Die Mindestanforderungen für die Haltung von Ziegen sind zu verbessern, um eine den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Haltung von Ziegen zu ermöglichen.

Die Argumente im einzelnen:
Das Enthornungsverbot von Ziegen besteht als bundesweites Verbot bereits seit 1. Jänner 2005. Bis dahin haben aber bereits die Landestierschutzgesetze von Oberösterreich, Tirol und der Stiermark (mit den meisten Ziegenhaltungen abgesehen von Niederösterreich), aber auch von Kärnten und Wien, das Enthornen von Ziegen verboten. Trotz dieser langen Tradition der Haltung nicht-enthornter Ziegen liegen keine dokumentierten Angaben über vorgeblich auftretende Probleme ohne Enthornung vor. Es können daher etwaige derartige Probleme nicht als Argument für eine Änderungsnotwendigkeit der Rechtslage herangezogen werden.

Das Ziel der Verordnungsänderung besteht laut Vorblatt in der „Schaffung einer Frist, während der entsprechende Untersuchungen in Ziegenhaltungsbetrieben durchgeführt werden können“. Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Ein bestehendes Gesetz zu ändern, um danach wissenschaftliche Forschung zu betreiben, um zu ergründen, ob diese Änderung gerechtfertigt ist, ist die Umkehr der gängigen Vorgangsweise. Erst wissenschaftliche gesicherte Forschungsergebnisse können eine Gesetzesänderung motivieren, nicht umgekehrt, der Mangel wissenschaftlichen Wissens.

Ein wesentliches Argument der Enthornungslobby ist, dass Erkenntnisse aus ethologischen Untersuchungen in der Schweiz, welche die Haltung von horntragenden Milchziegen als machbar belegen, in Betrieben mit großer Ziegenanzahl aus wirtschaftlichen Gründen nicht umzulegen seien, und Beispiele für Großbetriebe (mit 200 – 1.000 Tieren), die mit horntragenden Ziegen arbeiten, in der Praxis nicht zu finden wären. Dass derartige angebliche Probleme also nur bei Großbetrieben auftreten, belegt, dass die mangelnde Tiergerechtheit der Massen- und Intensivtierhaltung der Grund für die Probleme sind, und nicht die Hörner der Ziegen an sich. Eine Enthornung der Ziegen bedeutet also, die Tiere an die wirtschaftlichen Forderungen der Massen- und Intensivtierhaltung anzupassen, und nicht umgekehrt, die Haltungsform den Bedürfnissen der Tiere. Diese Prioritätensetzung steht aber eindeutig im Widerspruch zur Auffassung der Bevölkerung und zum Tierschutzgesetz, das im §1 das Wohlbefinden der Tiere aufgrund der Verantwortung der Menschen für das Tier als Mitgeschöpf einfordert. Entsprechend müssen die Mindesthaltungsbedingungen für Ziegen nach Anlage 4 der 1. Tierhaltungsverordnung des Tierschutzgesetzes überarbeitet und im Sinne der Tiere verbessert werden, um sie vor Auswüchsen der Massen- und Intensivtierhaltung zu schützen.

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