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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.11.2006)

Wien, am 21.11.2006

Hunde- und Katzenfell soll per EU-Verordnung verboten werden

EU-Kommission schlägt Vermarktungs- und Handelsverbot mit Hunde- und Katzenpelz vor – keine Deklarationspflicht von Pelzen in Aussicht

In der Pressekonferenz vom 20. November 2006 verlautbarte Kommissar Markos Kyprianou, stellvertretend für die Kommission, dass nun ein Vorschlag für ein vollständiges Verbot der Einfuhr von Katzen- und Hundefellen, flankiert von einem Verbot des innergemeinschaftlichen Handels auf dem Tisch liege. Die vorgeschlagene Verordnung müsse nun noch von EU-Parlament und Rat verabschiedet werden.

Der Kommissar machte deutlich, dass dieser Vorstoß der Kommission im Bereich der Hunde- und Katzenfelle ein einmaliger Spezialfall sei und in keinster Weise ein Vorbote für eine Änderung der Politik im Hinblick auf andere Pelztierarten. Die nun vorgeschlagene Verordnung sei eine Folge des massiven Protests der europäischen BürgerInnen, für die Hunde und Katzen als Heimtiere, so etwas wie Familienmitglieder wären und daher nicht zur Pelzgewinnung herangezogen werden sollten. Andere Verbote, wie insbesondere ein europäisches Verbot von Robbenprodukten, wie es derzeit etwa in Deutschland angedacht ist, wurde für die nähere Zukunft ausgeschlossen.

Deklarationspflicht – bitte warten

Von Seite des Tierschutzes herrscht große Skepsis bezüglich der Kontrolle und Überprüfbarkeit des Handelsverbots von Hunde- und Katzenfellen. Auch jetzt schon werden Produkte mit Hunde- und Katzenfellen meistens unter falschen Bezeichnungen oder gar ohne Deklaration gehandelt und verkauft. Ganz entscheidend für die Wirksamkeit eines derartigen Handelsverbots wäre daher flächendeckende Transparenz in Form einer Daklarationspflicht von allen Pelzen.

"Schon lange fordert der Tierschutz eine allgemeine Deklarationspflicht von Pelzen und Pelzbestandteilen nach Herkunft und Tierart. Auch der österreichische Nationalrat hat diese Forderung in seinem Entschluss vom 26. Jänner 2006 ausdrücklich unterstützt", erläutert Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken. "Wären alle Pelzprodukte deklariert, wäre auch das heimliche Unterjubeln von Hunde- und Katzenpelzprodukten viel schwieriger. So wird aber alles weitergehen wie bisher."

"Vor dem Schritt zur Deklarationspflicht von Pelzen und zu mehr Überprüfbarkeit und Transparenz, die letztlich auch den KonsumentInnen eine effektive Entschdeidungsmöglichkeit gegeben hätte, schreckt die Kommission zurück. Das ist ein Kniefall vor der Pelzindustrie und dokumentiert die Scheu der Kommission Tierschutz auf internationaler Ebene etwa in der WTO anzusprechen. Hier wird deutlich, dass der Kommission Tierschutz kein wirkliches Anliegen ist."

Kontrolle durch Mitgliedsstaaten

Der derzeitige Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Kontrolle des Einfuhrverbots von Hunde- und Katzenfellen in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedsländer liegt. Da die Tests zur Bestimmung der Tierart (Massenspektrokopie, DNA-Test) sehr zeit- und kostenintensiv sind, ist nicht zu erwarten, dass bei der Einfuhr in die EU vom Zoll Stichproben-Kontrollen in einem erforderlichen Ausmaß durchgeführt werden – und schon gar nicht in allen Mitgliedsländern.

"Die bisherige Erfahrung in Österreich mit dem Vollzug von Tierschutzbestimmungen lässt befürchten, dass ein Hunde- und Katzenfellverbot in dieser Form nur auf dem Papier bestehen wird. Eine tatsächliche Veränderung der Situation im Handel wird sich vorerst nicht einstellen", meint Harald Balluch.

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