Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.04.2007)
Wien, am 17.04.2007Schon wieder: Demonstrationsfreiheit in Wien in Gefahr
Behörde verbietet alle Demos gegen Pelz innerhalb von 20m vor pelzführenden Geschäften wegen Geschäftsschädigung
Der VGT ist mit seinen Kampagnen um Firmen zu überzeugen, ethischer zu handeln, sehr erfolgreich. Wir konnten die Supermärkte vom Käfigeihandel abbringen, und die meisten Bekleidungsketten vom Handel mit anderen Tierprodukten aus Käfighaltung: nämlich dem Pelz. Erst kürzlich schlossen sich P&C, Schöps, Turek, ZARA, Fürnkranz und andere unseren Forderungen an.
Diese Erfolge scheinen irgendjemandem in der Politik zu missfallen. Oder haben die Besitzer unseres nächsten Kampagneziels, Kleider Bauer, direkte Beziehungen? Wie auch immer. Nachdem die Polizei vor Weihnachten plötzlich Informationskundgebungen vor Kleider Bauer aus Sicherheitsgründen untersagt hatte – 2 Wochen später gab es aufgrund öffentlichen Drucks wieder derartige Demos – wurde jetzt überraschend ein neuer Untersagungsgrund aus dem Sack gezogen: Geschäftsschädigung.
Die Behörde argumentiert wie folgt:
A) Der Verein Gegen Tierfabriken
hätte „in den letzten Monaten […] eine Vielzahl
von Versammlungen vor Filialen von Bekleidungsfirmen
zum Thema ‚Information zur leidvollen Situation
der Pelztiere’“ abgehalten. Dabei seien
a) Auslagenscheiben verstellt
worden
b) Mit Lautsprecheranlagen,
Trommeln und Megaphonen Lärm erzeugt worden
c) 8 Polizeiberichte zu den
Versammlungen verfasst worden, die negativ
ausfielen
Das zeige, dass diese Versammlungen „mutwillig angewendet“ würden, um die Firmen in deren Erwerbstätigkeit zu schädigen. So würde das Versammlungsrecht in „zweckentfremdender Weise“ beansprucht und andere in ihren Rechtsgütern, d.h. die Textilfirmen in ihrer Freiheit auf Erwerbstätigkeit, eingeschränkt. Das bedeute, die Versammlungen würden in der angezeigten Form das öffentliche Wohl verletzen.
B) Dem Anzeiger wurde angeboten, die Versammlung 20 m vom Geschäftslokal entfernt abzuhalten. Das sei zumutbar, weil das Versammlungsziel „über die leidvolle Situation der Pelztiere zu informieren“ auch dort wirkungsvoll erreicht werden könne. Er habe dies abgelehnt und so kam es zur Untersagung.
Diese Argumente sind aus den folgenden Gründen falsch:
Ad A) Die Aussage der Behörde, der Verein Gegen Tierfabriken hätte eine Vielzahl von Versammlungen zum Thema „Information zur leidvollen Situation der Pelztiere“ abgehalten ist falsch. Der Verein Gegen Tierfabriken hat noch nie zu diesem Thema eine Versammlung abgehalten.
Das Thema der vom VGT angezeigten
Versammlung ist „Kundgebung gegen den Pelzhandel
bei Kleider Bauer“.
a) Bei der vom VGT angezeigten
Versammlung wurde explizit angegeben, dass
mit allen Demonstrationsutensilien und von
den TeilnehmerInnen ein Abstand von 3 m zu
den Auslagenscheiben eingehalten würde. Das
Argument der Behörde, durch ein Verstellen
der Auslagenscheiben würde die Firma in der
Erwerbstätigkeit geschädigt, greift also nicht
bei der hier untersagten Versammlung.
b) Bei der vom VGT angezeigten
Versammlung wurden weder Lautsprecheranlagen,
noch Trommeln oder Megaphone als Demonstrationsutensilien
angegeben. Sie wären also nicht verwendet
worden. Das Argument der Behörde, mittels
derartiger Utensilien würde die Firma in der
Erwerbstätigkeit geschädigt, greift also nicht
bei der hier untersagten Versammlung.
c) Zu den von der Behörde
angeführten 8 Polizeiberichten ist auszuführen:
- Versammlung vom 10. 2. 2007: Die von Kleider Bauer herbeigerufene Polizei hat festgestellt, dass das Megaphon nicht benutzt wurde.
- Versammlung vom 17. 3. 2007: Angestellte von Kleider Bauer beschwerten sich über Beschimpfungen seitens der KundgebungsteilnehmerInnen, konnten aber keine der anwesenden KundgebungsteilnehmerInnen als TäterInnen nennen. Nach Beschwerde über das Trommeln wurde dieses eingestellt. Das sich Niederlegen von 10 Personen am Gehsteig war Teil der Kundgebung, um das Leid der Pelztiere zu symbolisieren.
- Anzeige vom 24. 3. 2007: Diese Anzeige bezog sich auf eine Kundgebung anderer Veranstalter als der Verein Gegen Tierfabriken an einem anderen Ort vor der Filiale einer anderen Firma und steht damit in keinerlei Zusammenhang zu der hier untersagten Versammlung.
- Versammlung vom 24. 3. 2007 Mariahilferstrasse 105: Diese Versammlung wurde nicht vom Verein Gegen Tierfabriken veranstaltet oder besucht und fand an einem ganz anderen Ort vor der Filiale einer anderen Firma statt und steht damit in keinerlei Zusammenhang zu der hier untersagten Versammlung.
- Versammlung vom 24. 3. 2007 Mariahilferstrasse 111: Der Betreiber eines nahegelegenen Schanigartens, der zu diesem Zeitpunkt gar nicht in Betrieb war, beschwerte sich bei der Polizei über ein Auto als Teil der Versammlung, das von der Polizei allerdings nicht identifiziert werden konnte. Die Polizei ersuchte die Megaphondurchsagen einzustellen, welchem Ersuchen die VersammlungsteilnehmerInnen nachkamen.
- Versammlung vom 5. 4. 2007 Mariahilferstrasse 105: Diese Versammlung wurde nicht vom Verein Gegen Tierfabriken veranstaltet oder besucht und fand an einem ganz anderen Ort vor der Filiale einer anderen Firma statt und steht damit in keinerlei Zusammenhang zu der hier untersagten Versammlung.
- Versammlung vom 6. 4. 2007 Mariahilferstrasse 105: Diese Versammlung wurde nicht vom Verein Gegen Tierfabriken veranstaltet oder besucht und fand an einem ganz anderen Ort vor der Filiale einer anderen Firma statt und steht damit in keinerlei Zusammenhang zu der hier untersagten Versammlung.
- Versammlung vom 6. 4. 2007 Mariahilferstrasse
111: Bei der ersten Kontaktaufnahme durch
die Polizei mit den VersammlungsteilnehmerInnen
war die verwendete Trommel so leise, dass
sie als „kaum hörbar“ bezeichnet wurde.
Die Firma Kleider Bauer beschwerte sich
über eine Person, die die Filiale immer
wieder betreten hätte, es stellte sich aber
bei der Nachforschung durch die Polizei
heraus, dass diese Person mit der Versammlung
nichts zu tun hatte und nicht Teil der Versammlung
war. Aufgrund der Beschwerde der Polizei
über den Trommler, weil er in Schlangenlinien
ging und dadurch Kleinkinder gefährden könnte,
veranlasste der Kundgebungsleiter, dass
der Trommler den Gehsteig freihielt.
Aus der Analyse der hier angegebenen Polizeiberichte ist also zu erkennen, dass die Versammlungen des Verein Gegen Tierfabriken jedenfalls nach Wahrnehmung der Polizei weder laut noch störend waren. Immer wurde seitens der Kundgebungsleiter auf die Ersuchen der Polizei Rücksicht genommen. Aus diesen Polizeiberichten kann also bestenfalls herausgelesen werden, dass die Versammlungen des Verein Gegen Tierfabriken keine ungebührlichen Störungen hervorriefen und dass die Kundgebungsleiter sehr bemüht waren, auf die Polizei einzugehen und die Versammlungen möglichst störungsfrei abzuführen.
Ad B) Die Behörde behauptet, es handle sich um eine Versammlung mit dem Ziel „über die leidvolle Situation der Pelztiere zu informieren“. Das ist falsch. Wie der Anzeige für die hier untersagte Versammlung zu entnehmen ist, handelt es sich um eine Versammlung zum Thema „Kundgebung gegen den Pelzhandel bei Kleider Bauer“. Daher ist es nicht möglich, wie die Behörde fälschlich annimmt, diese Versammlung an einem anderen Ort als vor einer Kleider Bauer Filiale sinnvoll durchzuführen. Das Ziel der Versammlung, die Bekleidungskette Kleider Bauer zu kritisieren und darüber potentielle KundInnen zu informieren, kann nur dann erreicht werden, wenn man vor der Filiale steht, wo sich die potentiellen KundInnen befinden.
Zusätzlich sprechen folgende Argumente dafür, dass diese Untersagungen verfassungswidrig sind:
1) Der Hintergrund zu dieser jetzt untersagten Versammlung war der Protest gegen den Handel mit Tierpelzen, also mit Produkten, die man in Österreich bereits aus Tierschutzgründen nicht mehr produzieren darf. Eine Information zu diesen Fragen liegt also sehr schwerwiegend im Interesse der Öffentlichkeit. Tierschutz im allgemeinen und Pelztiere im besonderen sind der Gesellschaft in Österreich ein größtes Anliegen, wie man u.a. an den gesetzlichen Importverboten von Hunde-, Katzen- und Robbenpelzen sieht, die gerade durch das Parlament gehen.
Dass die große Mehrheit der Bevölkerung Tierrechte für sehr wichtig hält, zeigt das Eurobarometer – eine sehr seriöse EU-weite Umfrage bzgl. Meinungen der EU-BürgerInnen, die von der EU-Kommission 2005 in Auftrag gegeben wurde. In Österreich haben die BürgerInnen folgendem Satz zu 90% zugestimmt:
„Wir haben die Pflicht die Rechte von Tieren um jeden Preis zu schützen.“
48% Stimme voll zu
42% Stimme eher zu
8% Stimme eher nicht zu
2% Stimme nicht zu
Siehe: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_225_report_en.pdf
Oder: http://www.vgt.at/publikationen/texte/artikel/20070412Eurobarometer/index.php
2) NGOs wie der Verein Gegen Tierfabriken spielen eine immer größere Rolle in der Gesellschaft als Korrektive für Politik und vor allem für große Konzerne. Diese kritische Tätigkeit wird von zahllosen Menschen durch Spenden unterstützt und erst ermöglicht. Der Verein Gegen Tierfabriken hat 18.000 Mitglieder. Die Aktivitäten von NGOs um Firmen aufgrund ihres unethischen Verhaltens zu kritisieren liegt also sehr stark im öffentlichen Interesse. Die hier untersagte Versammlung des Verein Gegen Tierfabriken, um den Pelzhandel der Firma Kleider Bauer zu kritisieren, ist dafür ein typisches Beispiel. Daher ist die Abhaltung der untersagten Veranstaltung auch im größten öffentlichen Interesse.
Dass die große Mehrheit der Bevölkerung die Aktivitäten des VGT für sehr wichtig hält, zeigt ebenfalls das Eurobarometer. In Österreich haben die BürgerInnen folgende Frage zu 87% bejaht:
„Glauben Sie, dass Tierrechtsgruppen, die wegen der Behandlung von Tieren Kampagnen führen, einen positiven oder einen negativen Effekt auf die Gesellschaft haben?“
41% sehr positiver Effekt
46% ziemlich positiver Effekt
6% ziemlich negativer Effekt
2% sehr negativer Effekt
5% kein Effekt
Siehe: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_225_report_en.pdf
Oder: http://www.vgt.at/publikationen/texte/artikel/20070412Eurobarometer/index.php
3) Damit eine NGO wie der
Verein Gegen Tierfabriken eine Firma wie Kleider
Bauer kritisieren kann, muss sie die potentiellen
KundInnen dieser Firma ansprechen und informieren
können. Eine Versammlung mit diesem Ziel muss
also notwendigerweise direkt vor Filialen
von Kleider Bauer abgehalten werden. Untersagungen
dieser Versammlungen, oder das Verlegen an
andere Orte, würde einem Verbot diese Firmen
wirkungsvoll kritisieren zu können gleichkommen.
Der Verein Gegen Tierfabriken könnte damit
seinem durch die breite Öffentlichkeit und
seine 18.000 Mitglieder unterstützten Auftrag
nicht mehr nachkommen.
Dass die große Mehrheit von 80% der Bevölkerung
diese Ansicht teilt, zeigt eine Umfrage der
Tageszeitung „Der Standard“ von Ende Dezember
2006. Darin wurde die Bevölkerung explizit
gefragt, ob diese Versammlungen des Verein
Gegen Tierfabriken zur Kritik an Kleider Bauer
an einem anderen Ort oder gar nicht mehr stattfinden
sollten. Nur ein sehr geringer Prozentsatz
schloss sich dieser Meinung an. Wie gesagt,
80% meinten ganz deutlich, der Verein Gegen
Tierfabriken solle seine Kundgebungen zur
Kritik an der Firma Kleider Bauer direkt vor
Kleider Bauer vorbringen können dürfen. Das
beweist das große öffentliche Interesse daran,
dass diese Versammlungen an diesem Versammlungsort
durchgeführt werden.
4) Die Behörde stützt ihre Untersagung auf eine etwaige Gefährdung des öffentlichen Wohls und insbesondere eine etwaige Gefährdung des Rechts der Firma Kleider Bauer nicht in ihrem Geschäft geschädigt zu werden. Geschäftsschädigung gehört aber in den zivilrechtlichen Bereich. Es ist nicht Aufgabe der Polizei und der Behörde, die Firma Kleider Bauer vor möglicherweise geschäftsschädigendem Verhalten durch andere zu bewahren.
5) Die Firma Kleider Bauer hat die Möglichkeit, etwaige Geschäftsschädigungen durch den Verein Gegen Tierfabriken zivilrechtlich einzuklagen. Das ist aber bisher nicht geschehen, weshalb davon auszugehen ist, dass die Versammlungen des Verein Gegen Tierfabriken, im Gegensatz zur Ansicht der Behörde, keine Geschäftsschädigungen sind.
6) Dieselbe Behörde, die jetzt die Untersagung dieser Versammlung ausgesprochen hat, hat bereits Mitte Dezember 2006 die gleichen Versammlungen durch denselben Veranstalter am selben Ort mit einer ganz anderen Begründung untersagt. Damals wurde behauptet, diese Versammlungen würden die öffentliche Sicherheit gefährden.
Siehe: http://www.vgt.at/presse/news/2006/news20061211.php
Es wäre sehr wahrscheinlich, meinte die Behörde,
dass im Rahmen dieser Versammlungen des Verein
Gegen Tierfabriken Angestellte der Firma Kleider
Bauer physisch angegriffen oder Sachbeschädigungen
am Eigentum der Firma Kleider Bauer begangen
würden. Ende Dezember 2006 hat die Behörde
dann plötzlich davon Abstand genommen, weitere
Untersagungen ähnlicher Versammlungen mit
dieser Begründung zu erlassen.
Siehe: http://www.vgt.at/presse/news/2006/news20061222.php
Bei den seitdem stattgefundenen Versammlungen ist es im übrigen natürlich nie zu physischen Angriffen oder Sachbeschädigungen gekommen.
Jetzt plötzlich untersagt dieselbe Behörde die gleichen Versammlungen desselben Veranstalters am selben Ort mit einer ganz anderen Begründung. Es liegt also der Verdacht nahe, die Behörde sucht nur fadenscheinige Ausreden, um diese Untersagungen durchführen zu können. Anders lässt sich dieser Sachverhalt kaum erklären, dass dieselben Veranstaltungen einmal mit einer Begründung – die dann zurückgenommen werden musste – und jetzt mit einer ganz anderen Begründung untersagt werden.
Diese Vorgangsweise der Behörde würde jede Kampagne einer NGO gegen eine Firma wegen deren unethischen Verhaltens unmöglich machen!