Demoverbotskonflikt mit Magistrat Graz scheint gelöst! - vgt

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Demoverbotskonflikt mit Magistrat Graz scheint gelöst!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.05.2007)

Wien, 29.05.2007

Demonstrationsverbote in Wien allerdings weiter aufrecht – mit Lügen begründet

Demonstrationsverbote in Wien allerdings weiter aufrecht – mit Lügen begründet

Monatelang bestand das Magistrat Graz darauf, dass man seine Genehmigung einholen müsse, wenn man auf dem Grund der Stadt Graz, also den öffentlichen Strassen, demonstrieren wollte. Zahllose Strafbescheide flatterten dem VGT ins Haus. Nach einer Besetzung des zuständigen Grazer Strassenamts, kam es zu einem Gipfeltreffen, das aber scheiterte. Der Konflikt wird offenbar bei den Berufungsverhandlungen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat ausgetragen werden müssen. Bis dahin zeichnet sich aber jetzt eine gangbare Lösung ab.

Nach langem Hin und Her hat sich das Magistrat Graz am 25. Mai zu folgender Stellungnahme durchgerungen. Wenn die Meldung einer Demonstration auf dem Grund der Stadt Graz, also auf den öffentlichen Strassen, mindestens 3 Tage vor dem Stattfinden der Demo an das Strassenamt Graz erstattet wird, dann gilt die Demonstration als genehmigt, solange das Strassenamt nichts Gegenteiliges bekannt gibt. D.h. statt nur mindestens 24 Stunden vor einer Demonstration die Polizei zu informieren, muss jetzt auch zusätzlich mindestens 3 Tage vorher das Magistrat der Stadt Graz informiert werden. Dann können aber die Demos ganz normal stattfinden. Es werde keine Strafbescheide mehr geben.

Der VGT sieht in dieser Stellungnahme eine sehr positive Entwicklung. Dadurch ist das freie Demonstrationsrecht in Graz wieder sichergestellt. Wenn nämlich, wie es bisher der Standpunkt des Magistrats Graz war, zuerst eine Genehmigung erteilt werden müsste, bevor eine Demo stattfinden kann, diese aber einfach verweigert wird, dann gibt es nicht einmal eine Berufungsmöglichkeit. Diese offensichtlich verfassungswidrige Position wurde jetzt aufgegeben und in eine umgewandelt, die automatische Genehmigungen nach Anträgen vorsieht.

Die Wiener Polizei besteht hingegen weiterhin auf einer demonstrationsfreien Zone vor allen Pelzgeschäften. Zusätzlich hat sie in einer schriftlichen Stellungnahme festgelegt, dass keine Tierschutzdemos mit Megaphon oder Lärminstrumenten wie Trommeln mehr zugelassen werden. In der Ablehnung einer Berufung gegen eine derartige Demountersagung, hat die Sicherheitsdirektion Wien sogar vorsätzlich gelogen und das Demoverbot mit fabrizierten „Fakten“ begründet. Selbst der Innenminister hat diese Demoverbote unterstützt, indem er die Unwahrheit gesagt und die Öffentlichkeit getäuscht hat. Der VGT hat gegen den Innenminister bereits eine Klage eingebracht.

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