Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.06.2007)
Wien, am 13.06.2007Tierschutzrat in Gefahr!
Breite Koalition von Tierschutzvereinen stellt sich gegen die geplante Entmündigung des Tierschutzrats
Mit dem Tierschutzgesetz wurde auch ein Experten-Gremium geschaffen: der Tierschutzrat. Die Aufgaben des Rates sind neben der Evaluierung des Vollzugs des Tierschutzgesetzes vor allem auch das Verfassen von Stellungnahmen zu Verordnungsentwürfen zum Tierschutzgesetz.
Bisher konnte dieses Gremium unabhängig agieren: Es gab sich selbst eine Geschäftsordnung, bestand mehrheitlich aus regierungs- und (land)wirtschaftsunabhängigen Mitgliedern und kam seinen Aufgaben nach. Das konnte durchaus auch Kritik am Vollzugsdefizit im Bereich des Tierschutzgesetzes sowie an der Vorgangsweise des Ministeriums bedeuten. Der Rat erteilte beispielsweise der vom Tierschutzministerium geplanten Novelle, durch die der Singvogelfang legalisiert werden sollte, eine klare Absage.
Mit der Unabhängigkeit des Rates soll aber nun Schluss sein.
Folgende Änderungen sind geplant:
- Die Geschäftsordnung soll in Zukunft vom Ministerium vorgeschrieben werden. Damit wäre z.B. auch sichergestellt, dass das Ministerium bestimmt, ob Mitglieder die Öffentlichkeit über die Aktivitäten (und die eventuelle Kritik) des Rates informieren dürfen. (§42(4a))
- Das Ministerium bekommt das Recht die Bestellung aller regierungsunabhängigen Mitglieder vorzunehmen. Die Regierung bekommt also die volle Kontrolle über die Zusammensetzung des Rates. (§42(3))
- Das Ministerium bekommt das Recht Mitglieder des Rates ihres Amtes zu entheben. Durch einen entsprechenden Gummiparagraphen kann das Ministerium auf diese Weise kritische Stimmen aus dem Rat entfernen. (§42(3)3.)
- Das Ministerium sichert sich über die einzurichtende Geschäftsstelle die Hoheit über den Informationsfluss von und zum Tierschutzrat. Kritische Berichte können auf diese Weise vor der Öffentlichkeit verborgen werden. (§42(6))
- Der bisher 20-köpfige Rat wird nun um 9 VertreterInnen von Ministerien und der Verwaltung erweitert. Das sind 9 zusätzliche Mitglieder, die mehr oder weniger direkt der Regierung unterstellt sind. Zusätzlich kommt noch ein landwirtschaftsnaher Vertreter hinzu. Mehrheiten für regierungs- bzw. verwaltungskritische Beschlüsse werden in der neuen Zusammensetzung wohl keine mehr möglich sein. Genau das, nämlich die Bewertung des Vollzugs, wäre aber die Aufgabe des Rates. (§42(2))
Breite Koalition von Tierschutzvereinen gegen Gesetzesänderung
Gegen die drohende Entmündigung hat sich nun eine breite Koalition von Tierschutzorganisationen gebildet, der neben dem Verein Gegen Tierfabriken auch der Österreichische Tierschutzverein, RespekTiere, Humanitas, der Dachverband der oö Tierschutzvereine und viele andere angehören.
„Der Tierschutzrat soll durch die geplanten Maßnahmen nicht nur seiner Unabhängigkeit beraubt, sondern zum Instrument des Gesundheitsministeriums bzw. der Regierung werden. Das widerspricht massiv dem Grundgedanken seiner Einrichtung im Jahr 2005. Wir fordern daher, dass der §42 „Tierschutzrat, Tierschutzbericht“ des Tierschutzgesetzes in seiner jetzigen Form unverändert beibehalten wird.“, so Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken.