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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.06.2008)

Wien, am 05.06.2008

Stellungnahme von Amnesty International

Die Menschnrechtsorganisation Amnesty International setzt sich nun auch für die Tierrechtsgefangenen ein

In einem zweiseitigen Schreiben nimmt die Organisation Stellung und listet eine Reihe von Vergehen gegen das österreichische Strafrecht auf.

Amnesty International betont einmal mehr, dass politisches und gesellschaftliches Engagement Ausdruck der Meinungsäußerungsfreiheit sind und somit durch die Menschenrechte geschützt.

Kritisiert wird, dass aus der Verabredung mehrerer Demonstranten, Widerstand leisten zu wollen, eine Gruppe organisierten Verbrechens konstruiert wird. Als Verdachtsmoment genügt dann schon eine Mitgliedschaft in dieser von der Justiz konstruierten kriminellen Vereinigung.

Amnesty International hat darauf hingewiesen, dass dem Wortlaut nach beispielsweise auch bekannte Umweltorganisationen wie Greenpeace den Tatbestand etwa durch das Besetzen eines Atomkraftwerks erfüllen würden, und in weiterer Folge SpenderInnen von Umweltorganisationen wegen Terrorismusfinanzierung strafrechtlich belangt werden könnten.

Auch wird darauf hingewiesen, dass der Terminus "organisierte Kriminalität" durch eine Bereicherungsabsicht geprägt ist und schwerstwiegende Verbrechen bezeichnet, für die die Absicht der Gewinnmaximierung charakteristisch ist (Rauschgifthandel und -schmuggel, Waffenhandel und -schmuggel etc.)

Auch die Unverhältnismäßigkeit bei den Hausdurchsuchungen wird hier sehr kritisch beleuchtet, vielen Personen wurde ja selbst das Recht des Heranziehens einer Vertrauensperson verwehrt.

Brisant ist auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft immer wieder beteuert, die Arbeit von nicht tatverdächtigen Vereinen nicht behindern zu wollen, dann aber das gesamte beschlagnahmte Material auch nach Wochen noch nicht herausgegeben wird. Auch das sieht Amnesty International sehr kritisch.

Den gesamten Brief als PDF.

 

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