Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.07.2008)
Wien, am 24.07.2008Fragen an die TierschutzsprecherInnen der Parlamentsparteien
In welchem Ausmaß wird sich Ihre Partei, sollte sie in die Regierung kommen, einsetzen, dass es strengere Verordnungen nach den Vorstellungen des VGT geben wird?
Diese Frage richtete der VGT heute an alle TierschutzsprecherInnen der Parlamentsparteien. Die Antworten werden wir rechtzeitig vor den Wahlen in unserer Vereinszeitschrift sowie auf unserer Webseite veröffentlichen.
Hier die Fragen:
1. Tierschutz in die Verfassung
Stimmt Ihre Partei dem Entschließungsantrag
vom 27. Mai 2004 weiter zu, Tierschutz in die
Bundesverfassung als Staatsziel mit folgendem
Wortlaut aufzunehmen:
"Die Gesellschaft schützt das Leben und
das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen
Verantwortung des Menschen für das Tier als
Mitgeschöpf"
Stimmen Sie gegebenenfalls auch außerhalb und
vor einer umfassenden Verfassungsreform (die
in nicht bestimmter Ferne liegt), einer entsprechenden
Verfassungsbestimmung zu?
2. Verordnung zur Kaninchenhaltung
Im Bundestierschutzgesetz ist das absolute
Käfigverbot für Kaninchen sowohl bei Zucht als
auch bei Mast eindeutig festgelegt. Beides ist
nicht zu trennen. Trotzdem gibt es im Vorfeld
der Verordnungs-Verabschiedung zur Kaninchenhaltung
Diskussionen.
Steht Ihre Partei zum Wortlaut des Bundestierschutzgesetzes,
und zum absoluten Käfigverbot bei Zucht und
Mast?
3. Verbot des Imports von Robbenprodukten
Der entsprechende Entschließungsantrag wurde nicht umgesetzt. Wird sich die Partei auch nach der Wahl daran gebunden fühlen?
4. Reform des Tierversuchsgesetz
Wie steht Ihre Partei zu folgenden Forderungen des VGT?
- Die Grundsätze des Bundestierschutzgesetzes und die Kompetenz der Tierschutzombudspersonen müssen sich auch auf Tierversuche erstrecken.
- Das fast 20 Jahre alte Tierversuchsgesetz muss grundsätzlich reformiert und den gehobenen Tierschutzstandards angepasst werden.
- Insbesondere muss die Definition von Tierversuchen ausnahmslos jegliche Versuche an allen Tieren umfassen, auch Versuche am getöteten oder terminal narkotisierten Tier und unabhängig davon, ob es sich um ein Wirbeltier handelt oder nicht.
- Schaffung einer professionellen Genehmigungskommission für alle Tierversuche, die ihre Funktion einer unangemeldeten Kontrolle jedes einzelnen Labors jährlich wahrnimmt, und jeden einzelnen Versuch nach wissenschaftlichen und ethischen Kriterien evaluiert und gegebenenfalls ablehnt.
- Wenn nichtgenehmigte Tierversuche trotzdem durchgeführt werden, muss das schwerwiegende Konsequenzen für die Verantwortlichen zur Folge haben, wie z.B. ein Verbot, weitere Tierversuche bewilligt zu bekommen.
5 Schweinehaltung in Österreich
Die Schweine waren die großen Verlierer bei
der Verabschiedung des Bundestierschutzgesetzes,
die Schweinehaltung in Österreich orientiert
sich am untersten Limit dessen, was die EU-Richtlinien
fordern. Andere Länder, darunter Schweden, Großbritannien,
und selbst große Schweinefleisch-Exportländer
wie die Niederlande oder Dänemark haben zum
Teil deutlich höhere Standards:
Wie steht Ihre Partei zu den nachfolgenden Forderungen
des VGT?
- Verbot von Vollspaltenböden
- Generelles Verbot von Kastenständen für Zuchtsauen
- Verpflichtende Stroheinstreu
- Deutlich mehr Platz als 0,7 m2 für ein 110 kg schweres Tier
- Schmerzhafte Eingriffe wie Kastration nur noch unter Narkose und durch Tierärzte
6. Singvogelfang
Angesichts des letzten Verfassungsgerichtshofs-Urteils
zum Singvogelfang und des Umstandes, dass §
5 Tierquälerei des Bundestierschutzgesetzes
nicht bundesweit gleich umgesetzt wird:
Ist Ihre Partei bereit ein explizites Singvogelfangverbot
für ganz Österreich zu erlassen?
7. Repression
Ist die Partei bereit § 278a StGB so zu verändern, dass er auf NGOs nicht mehr anwendbar ist, z.B. durch den Zusatz, dass eine Bereicherungsabsicht notwendige Voraussetzung für den Tatbestand ist?
8. Förderung von Tierbetrieben
Der VGT ist der Auffassung, dass finanzielle
Förderung von Betrieben mit Tierhaltung an Mindeststandards
in der Tierhaltung gebunden sein müssen, die
über die gesetzlichen Vorgaben wesentlich hinausgehen.
Ist Ihre Partei bereit ein absolutes Ende der
finanziellen Förderung konventioneller Tierbetriebe
zu garantieren, die obiges nicht erfüllen?
9. Aussetzen von Zuchttieren (Fasan, Hase, Rebhuhn, Ente, Gattertiere)
Laut Verfassung ist nur die Ausübung der Jagd
nicht vom Tierschutzgesetz des Bundes betroffen
sondern Landessache. Daher kann im Tierschutzgesetz
das Aussetzen gezüchteter Tiere für die Jagd
verboten werden. Ausübung der Jagd umfasst nur
das Nachstellen, Töten und Ausnehmen von Tieren.
Ist Ihre Partei bereit ein Verbot des Aussetzens
gezüchteter Tiere für die Jagd zu erlassen?