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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.09.2008)

Wien, am 04.09.2008

Tierschutz in die Verfassung – erfolgreicher Kampagnenstart? TierschützerInnen frei!

Zufall oder Ironie des Schicksals?

Der erste Kampagnenstart, der für den 21. Mai geplant gewesen ist, wurde durch den brutalen Polizeiübergriff verunmöglicht.
Der erneute Kampagnenstart, mit der großen Auftaktkundgebung vor dem Parlament in Wien, konnte noch stattfinden, diesmal wurde allerdings das Medienecho durch die Jubel- und Freudenfeiern der Enthaftung der Tierschutzgefangenen vom Platz verdrängt!

So plötzlich wie sie die uns so lieben Leute weggesperrt haben, tauchten sie nun wieder aus den dunklen Kerkern auf, gezeichnet und gebrochen. Doch hoffentlich auch ein bisschen gestärkt durch den starken Zusammenhalt der Bewegung, der weltweiten Solidarität, die für sie stark spürbar war.

Hat sich die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt selbst ins Knie geschossen?

Am 13. August wurde der erste Gefangene bei einer Haftprüfung entlassen (der Haftrichter stellte fest, dass dieser Mann so sehr unter der Trennung von seiner Familie leidet, dass er hier keine Gefahr der Tatbegehung sieht). Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt legte dagegen sofort Beschwerde ein und die Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) beschäftigte sich somit erneut mit dieser Causa. Dabei stellte sie die Rechtmäßigkeit der beschriebenen Entlassung fest und schaute sich auch gleich die Akten der weiteren Tierschutzgefangenen durch und kam zu folgendem Ergebnis: Die bereits abgesessene Länge der U-Haft steht in keinem Verhältnis zu der zu erwartenden Straflänge, die Tierschutzgefangenen sind sofort zu enthaften!

Tierschutz in die Verfassung – die Aktion

AktivistInnen von 4 Tierschutzvereinen stellten am Dienstag Vormittag vor dem Wiener Parlament sehr plastisch dar, was eine gute Verfassung auch für Tiere bewirken könnte. Auf der einen Seite sah man einen Käfig, in dem die verschiedensten Tiere gepfercht ihr Dasein fristen müssen, auf der anderen Seite ein Strand mit Liegestühlen und ruhenden Tieren.
Eine gute Verfassung hilft den Rechtsstatus der Tiere zu sichern, alle weiteren Vorteile und Dringlichkeiten dieses Anliegens können Sie unter folgender Webseite nachlesen:

Tierschutz in die Verfassung

Bitte richten auch Sie eine Petition an die zuständigen PolitikerInnen.

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