Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.12.2008)
Wien, am 15.12.2008U-Haft und Lauschangriff gegen Tierschutz: Richtervereinigung stellt sich der Diskussion
Einladung: hochkarätige Podiumsdiskussion mit Amnesty International zu §278a StGB anlässlich der Tierschutzcausa
Zeit: Mittwoch, 17. Dezember
2008, ab 18:00
Ort: Rechtswissenschaftliche
Fakultät Wien,Schottenbastei 10 – 16, Hörsaal
U 12
Es diskutieren:
Peter Pilz – Sicherheitssprecher
der Grünen
Hans Zeger – Obmann ARGE Daten
und Mitglied des Datenschutzbeirates des Bundeskanzleramtes
Heinz Patzelt – Generalsekretär
Amnesty International Österreich
Mia Wittmann-Tiwald – Richterin
und Co-Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte
der Richtervereinigung
Moderation:
Irene Brickner – Der Standard
Vielen ist es vielleicht schon nicht mehr erinnerlich: Vor fast 7 Monaten überfielen maskierte Polizeieinheiten 23 Privatwohnungen von TierschützerInnen und Tierschutzbüros in den frühen Morgenstunden, bedrohten die Anwesenden mit gezückten Schusswaffen und leerten die Räumlichkeiten. 10 Personen wurden über 104 Tage in U-Haft genommen. Bis heute haben 6 Tierschutzorganisationen ihre lebenswichtige Infrastruktur wie Mitgliederdateien, Filmarchiv oder Buchhaltung nicht zurückbekommen. Begründet wurden dieser Zugriff, die U-Haft und der 4-fache Große Lauschangriff mit Verdacht auf §278a StGB "kriminelle Organisation".
Daher lädt die studentische Initiative SAVE (www.save.or.at) zu einer Podiumsdiskussion mit hochkarätiger Besetzung zu diesem Thema. Die Richtervereinigung stellt sich der Diskussion mit Amnesty International, einem Experten für Datenschutz und dem Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz.
Nach den letzten Urteilen des Obersten Gerichtshofs scheinen NGOs grundsätzlich allein durch ihre legitime politische Arbeit unter Verdacht von §278a StGB zu fallen und daher jederzeit bespitzelt, belauscht und von der Polizei durchsucht werden zu können.
Ist das der erste Schritt Richtung Polizeistaat oder eine notwendige Sicherheitsvorkehrung? Haben NGOs erst Rechtssicherheit, wenn §278a StGB geändert wurde?