Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.12.2008)
Wien, am 23.12.2008VGT-Obmann spricht auf Menschenrechts-Symposium über Repression gegen Tierschutz
Am jährlichen Symposium der Internationalen Plattform gegen Isolation nahmen MenschenrechtsaktivistInnen und AnwältInnen von über 20 verschiedenen Ländern teil
Ausgangspunkt dieser seit vielen Jahren stattfindenden, 3-tägigen Veranstaltung war der Widerstand der politischen Gefangenen in der Türkei gegen Isolationshaft, welcher im Jahr 2000 begann und sich bis 2007 mit großen Opfern und unzähligen demokratischen Mobilisierungsaktionen fortsetzte. Was die Internationale Plattform gegen Isolation, die Veranstalterin, unter Isolation versteht, ist nicht lediglich auf Gefängnisse begrenzt, sondern erstreckt sich auf alle Bereiche des Lebens. So ist auch die Kriminalisierung und Verfolgung politischer Aktivitäten, die Einschränkung freier Meinung und Angriffe auf Basisrechte ein Thema. Darüber hinaus wird über die Isolierung, Einmischung und Sanktionen gegenüber anderen Ländern diskutiert. Es gab sogar eine Live-Konferenzschaltung zu einem ehemailgen Gefangenen in Guantanamo. Alle Reden wurden per Kopfhörer und live Dolmetsch auf deutsch, englisch und türkisch übersetzt.
Am 20. Dezember vormittags gab es im Rahmen dieses Symposiums ein Podium zu staatlicher Repression gegen außerparlamentarisch-politischen Aktivismus
Galt in dieser Hinsicht bis vor kurzem Österreich noch als eine „Insel der Seeligen“, so ist dieses Trugbild spätestens seit dem ungeheuerlichen Vorgehen gegen den Tierschutz, mit 4 Großen Lauschangriffen, Hausdurchsuchungen mit eingeschlagenen Türen und Waffengewalt, sowie 104 Tagen Untersuchungshaft ohne jeden konkreten Grund, zerplatzt. Deshalb wurde auch der VGT-Obmann als Betroffener eingeladen, um über seine Erfahrungen und die Bedrohung durch §278a StGB zu berichten.
Auch auf dieser Veranstaltung gab es
breite internationale Solidarität mit dem Tierschutz
in Österreich und gegen §278a StGB, insbesondere
in seiner Anwendung auf politischen Aktivismus
im NGO-Bereich.