Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.05.2009)
Wien, am 29.05.2009Höchststrafe: Mann wirft Katze aus dem 4. Stock
Multi-Gewalttäter erhält ein Jahr Haft für Tierquälerei
Die Richterin Minou Factor hat die Zeichen der Zeit erkannt: Gewalt gegen Tiere ist kein Kavaliersdelikt, nicht nur, weil Grausamkeit und Brutalität gegen Tiere oft am Anfang einer „Karriere“ als Gewalttäter stehen, die früher oder später zwangsläufig auch zur Gewalt gegen Menschen führen.
Die bekannt tierliebende Richterin ist fassungslos:
„Was geht in ihrem Kopf vor, dass Sie die Katze
nehmen und aus dem 4.Stock auf die Straße werfen?“,
versucht sie, der Motivation für die Wahnsinnstat
auf den Grund zu gehen. Und ergänzt ihre Frage
an den 23-jährigen Deliquenten: „Müssen Sie
an einem wehrlosen Tier Ihre Wut auslassen,
oder was ist mit Ihnen los? Zumal Sie die zweite
Katze mit einem Besenstiel so geprügelt haben
sollen, dass sie sich 4 Tage lang hinter einem
Kasten verkrochen hat!“
Der Angesprochene murmelte erstaunlich offen
die Antwort, die freilich nicht als Entschuldigung
für sein skrupelloses Tun herhalten kann: „Na,
Blödheit …“
Und diese freimütig eingeräumte Blödheit wurde
unter anderem prompt als Geständnis gewertet.
Der eigentliche Katzenbesitzer – bisher ein
Freund des Angeklagten – ist besachwaltet und
traute sich nicht, vor Gericht zu erscheinen,
da nach den Katzen er an der Reihe war – auch
er wurde nach den brutalen Übergriffen auf die
Katzen vom Angeklagten verprügelt.
Auf Grund der Vorstrafen – eine rührte daher,
dass der Mann seine Freundin schwerst verprügelt
hatte – wurde der Multi-Gewalttäter zur Höchststrafe
verurteilt: ein Jahr Haft für die Körperverletzung
und die Tierquälerei.