Höchststrafe: Mann wirft Katze aus dem 4. Stock - vgt

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Höchststrafe: Mann wirft Katze aus dem 4. Stock

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.05.2009)

Wien, 29.05.2009

Multi-Gewalttäter erhält ein Jahr Haft für Tierquälerei

Multi-Gewalttäter erhält ein Jahr Haft für Tierquälerei

Die Richterin Minou Factor hat die Zeichen der Zeit erkannt: Gewalt gegen Tiere ist kein Kavaliersdelikt, nicht nur, weil Grausamkeit und Brutalität gegen Tiere oft am Anfang einer „Karriere“ als Gewalttäter stehen, die früher oder später zwangsläufig auch zur Gewalt gegen Menschen führen.

Die bekannt tierliebende Richterin ist fassungslos: „Was geht in ihrem Kopf vor, dass Sie die Katze nehmen und aus dem 4.Stock auf die Straße werfen?“, versucht sie, der Motivation für die Wahnsinnstat auf den Grund zu gehen. Und ergänzt ihre Frage an den 23-jährigen Deliquenten: „Müssen Sie an einem wehrlosen Tier Ihre Wut auslassen, oder was ist mit Ihnen los? Zumal Sie die zweite Katze mit einem Besenstiel so geprügelt haben sollen, dass sie sich 4 Tage lang hinter einem Kasten verkrochen hat!“

Der Angesprochene murmelte erstaunlich offen die Antwort, die freilich nicht als Entschuldigung für sein skrupelloses Tun herhalten kann: „Na, Blödheit …“

Und diese freimütig eingeräumte Blödheit wurde unter anderem prompt als Geständnis gewertet.

Der eigentliche Katzenbesitzer – bisher ein Freund des Angeklagten – ist besachwaltet und traute sich nicht, vor Gericht zu erscheinen, da nach den Katzen er an der Reihe war – auch er wurde nach den brutalen Übergriffen auf die Katzen vom Angeklagten verprügelt.

Auf Grund der Vorstrafen – eine rührte daher, dass der Mann seine Freundin schwerst verprügelt hatte – wurde der Multi-Gewalttäter zur Höchststrafe verurteilt: ein Jahr Haft für die Körperverletzung und die Tierquälerei.

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