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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.07.2009)

Wien, am 14.07.2009

JournalistInnen diskutieren zur Tierschutzcausa

Das martialische Vorgehen der Polizei und die U-Haft seien bedenklich; §278a StGB müsse geändert werden

Am 13. Juli 2009 lud die studentische Tierrechtsgruppe SAVE vier JournalistInnen der Zeitungen Österreich, Heute, Standard und Presse ins Springer Schlössl in Wien 12, um die Frage, ob das Vorgehen der Behörde gegen den Tierschutz ein Zeichen für einen Frontalangriff auf die Zivilgesellschaft sei, zu diskutieren. Fast 100 Personen nahmen an der Veranstaltung teil und diskutieren rege mit. Alle JournalistInnen zeigten sich über die Entwicklungen in der Tierschutzcausa besorgt.

Manfred Seeh von der Zeitung „Die Presse“ monierte insbesondere die schwammige Formulierung von §278a StGB „Kriminelle Organisation“, der dringend reformierungsbedürftig wäre. Dürfe die Behörde präventiv ohne konkreten Vorwurf einer Straftat ermitteln, dann bräuchte es keine „Ermittlungsparagraphen“ wie §278a, die oft als juristischer Vorwand für Lauschangriffe verwendet werden, mit dem eigentlichen Ziel, konkrete Beweise für Straftaten zu finden, die dann angeklagt würden. Nur weil in der Tierschutzcausa offenbar keine konkreten Beweise für Straftaten gefunden worden sind, besteht jetzt das Problem, nach §278a anklagen zu müssen und dafür die unklare Formulierung auszunützen.

Irene Brickner von der Zeitung „Der Standard“ sah allerdings eine echte Gefahr für die Zivilgesellschaft darin, falls es zu einer Anklage und Verurteilung nach §278a StGB kommen sollte, auch wenn Anklage und Verurteilung nur aus der Notwendigkeit entstehen, für die Justiz das Gesicht zu wahren. Ein Urteil dieser Art könnte einen verheerenden Präzedenzfall schaffen, nach dem es für alle NGOs keine Rechtssicherheit mehr gäbe. Zusätzlich sollte unbedingt aufgeklärt werden, aus welchen Kreisen dieses Verfahren gegen den Tierschutz losgetreten worden ist. Für äußerst bedenklich stufte sie die Verwendung von uralten Zitaten aus Internetdiskussionen für eine etwaige Anklage ein, weil dadurch das Internet mit seiner Eigenschaft, aus dem Zusammenhang gerissene Sätze auf ewig aufzubewahren, eine echte Gefahr für jede offene, wenn auch private, Kommunikation werden würde.

Oswald Hicker von der Zeitung „Heute“ war angesichts der vorliegenden Abschlussberichte überzeugt, dass es zu keiner Anklage kommen werde. Natürlich könnte es sein, dass die Justiz entscheidet, dass eine Anklage notwendig ist, um den riesigen Ermittlungsaufwand zu rechtfertigen, aber vorausblickende BeamtInnen sollten eigentlich sehen, dass damit der politische Supergau vorprogrammiert wäre. Gute StrafverteidigerInnen würden die Anklage in allen Punkten zerlegen und ihre Substanzlosigkeit demonstrieren können.

Wolfgang Höllriegl von der Zeitung „Österreich“ outete sich als 1968er Aktivist und zeigte viel Verständnis für die außerparlamentarische politische Arbeit des Tierschutzes. Es gäbe zwar auch berechtigte Vorwürfe gegen die Polizei, aber viele BeamtInnen würden gute und notwendige Arbeit leisten. Die Betroffenen in der Tierschutzcausa sollten die Verantwortlichen für ihre Misere nicht in den Reihen der Polizei suchen, zumal einige auch jener PolizistInnen, die z.B. Hausdurchsuchungen durchführen mussten, selbst gar nicht hinter diesen Anweisungen der Staatsanwaltschaft stünden und lieber sinnvolle Ermittlungen gegen echte VerbrecherInnen setzen würden.

Die gesamte fast dreistündige Diskussion hindurch fand sich keine einzige Stimme, die dem polizeilichen Vorgehen gegen den Tierschutz irgendetwas Positives abgewinnen konnte.

 

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