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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.01.2010)

Wien, am 28.01.2010

Tierschutzcausa: Noch immer keine Akteneinsicht!

Zuständiger Richter vom Fall abgezogen – das Kopieren der Telefonprotokolle durch das Gericht dauert bereits 1 ½ Jahre

Ein Grundsatz des Rechtsstaates ist, dass den Angeklagten alle von der Polizei ermittelten Fakten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden müssen. Nicht so in der Tierschutzcausa. Allein für die Protokolle der abgehörten Telefongespräche behauptet das Gericht seit 1 ½ Jahren noch immer am Kopieren zu sein, weshalb sie noch nicht eingesehen werden können. Aber noch bedenklicher ist die Abberufung eines Richters in dieser Sache!

Bereits im Februar 2009 urteilte dieser Richter, dass die Polizei den Beschuldigten Einsicht in die Ermittlungsakten gewähren müsse und fand deutliche Worte: „Auch die Diktion ‚Informationsvorsprung‘ und ‚Nachteil für die Ermittlungen‘ [der Polizei] zeigt die Intention, den Beschuldigten ‚im Dunkeln‘ zu lassen, ein Vorgehen, das mit einem rechtsstaatlichen Strafprozess nicht kompatibel ist. […] Die Kriminalpolizei wird nunmehr umgehend die Rechte des Beschuldigten auf ein faires Verfahren zu akzeptieren und ihm bzw. seinem Verteidiger Einsicht in die von ihr geführten Akten zu gewähren haben.“

Doch die Polizei weigerte sich weiterhin, Akteneinsicht zu gewähren. Bei einem Gerichtstermin waren die Beamten auf Urlaub, bei einem anderen unvorbereitet und erbaten Vertagung. Bis 13. Jänner 2010 wurde verzögert. An diesem Tag wollte der besagte Richter endgültig ein weiteres Urteil fällen, um die Polizei zur Freigabe der Ermittlungsakten zu zwingen. Aber:

Eine Woche vor dem Gerichtstermin wurde er vom Fall abgezogen!

Der betroffene VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Unser politischer Gegner, der dieses Verfahren diktiert, hat offenbar auch genügend Einfluss, um unbequeme Richter vom Fall abzuziehen. Das ist tatsächlich unfassbar. Aber nicht nur das erinnert an den Umgang mit politischen DissidentInnen in totalitären Regimen. In den 2 Wochen um Weihnachten und Neujahr fuhr die Polizei insgesamt 6 Mal bei der Berghütte vor, in der ich mich aufhielt, und notierte die Autokennzeichen meiner Gäste und schaute heimlich durch die Fenster in die Räume. Das ist alles Teil eines Konzepts gezielten Psychoterrors, der hier ausgeübt wird.“

Folgende Aktenteile wurden den Beschuldigten noch nicht vorgelegt:

Ergebnisse der persönlichen Observationen, Peilsenderüberwachungen zweier Autos, optische Überwachung von Wohnungen, Telefonabhörungen, molekulargenetische Untersuchungen, Handy-Funkzellenauswertungen, Erkundigungen bei Vertrauenspersonen, Einvernahmen einiger Personen, Erkundigungen bei Spar, Rewe und Hofer, Erkundigungen bei österreichischen Eier-Packstellen-Betreibern (mindestens 7 Personen), Erkundigungen beim Landwirt Anton Hubmann („Toni's Freilandeier“), Erkundigungen bei der Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung, Spurenerfassung in verschiedenen Wohnungen, Spurenerfassung im Büro des VGT, Analyse sichergestellter Chemikalien, Finanzamtsabfragen für 20 Verdächtige, 2 Firmen und die Mitglieder des VGT, verdeckte Ermittlungen und Beobachtungen, Ermittlungsergebnisse aus Open Sources und von 3 der Lauschangriffe.

Die Beschuldigten haben also bis heute in den Großteil der Ermittlungsergebnisse keine Akteneinsicht!

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