Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.08.2010)
Wien, am 30.08.2010TierschützerInnen hinter Gitter? - Protestaktion am Grazer Hauptplatz!
40 Verhandlungstage gab es bereits - diesen Mittwoch, den 1. Sept., geht er weiter: der Tierschutzprozess
Zu diesem Anlass versammelten sich heute steirische VGT-AktivistInnen am Grazer Hauptplatz, um die Bevölkerung über den Verlauf und die Hintergründe dieses Gerichtsverfahrens zu informieren.
Es ist bereits der längste derartige Prozess, und er ist noch lange nicht vorbei: der Prozess gegen 13 österreichische TierschützerInnen. 40 Verhandlungstage gab es bereits in Wr. Neustadt, am kommenden Mittwoch könnte der Beginn von weiteren 40 Verhandlungstagen sein! Denn es sind bei weitem noch nicht alle ZeugInnen der Anklage gehört worden, viele bereits Gehörte werden noch einmal geladen, da dem Fragerecht der Angeklagten noch nicht nachgekommen wurde. Die ZeugInnen der Verteidigung haben noch nicht einmal eine Ladung des Gerichtes bekommen.
Mit einem Ende des Prozesses, oder gar einem Urteil, ist erst 2011 zu rechnen!
Anschuldigung: Bildung einer kriminellen Organisation
"Die österreichische Tierschutzbewegung ist eine Erfolgsgeschichte", sagt David Richter, steirischer Kampagnenleiter des VGT - Verein gegen Tierfabriken. "Durch jahrelange Aufklärungs- und Kampagnentätigkeit konnte erreicht werden, dass Tierquälereien wie das Gänsestopfen, Pelztierfarmen oder Legebatterien verboten wurden." Tatsächlich ist die Steiermark in Sachen Freilandhaltung Weltspitze. In keiner anderen Region ist der Anteil der alternativen Legehühnerhaltung so groß wie in Österreich.Wie kommt es also, dass TierschützerInnen derart verfolgt werden?
Intervention von Interessensgruppen?
"Das ist ein politischer Prozess!" ist David Richter überzeugt. "Wir sind erfolgreich aber unbequem, deshalb sollen wir mundtot gemacht werden!" In einer Gesellschaft gibt es verschiedene Standpunkte, die oft sehr konträr sein können. Auf der einen Seite gibt es TiernutzerInnen, wie JägerInnen, Bauern oder Pelz-verkaufende Handelsunternehmen. Auf der anderen Seite TierschützerInnen. In einer Demokratie muss es möglich sein, dass Kritik geübt wird, die im gesetzliche Rahmen abläuft, auch wenn sie aktionistisch ist.
§278a - Freibrief für Repression
Es gab in der Vergangenheit eine Reihe von Straftaten, die die Staatsanwaltschaft Tierschutz-SympathisantInnen zurechnet. Im Gegensatz dazu gab es aber eine unvergleichbar höhere Tierschutzaktivität im vollkommen legalem Bereich. Weil die Polizei keine Täterin/keinen Täter ausfindig machen konnte, wurde der größte Polizeischlag gegen den Tierschutz unternommen, den es in Europa je gab! Am 21. Mai 2008 gab es 26 Hausdurchsuchungen, denen Telefonüberwachungen, Observationen, Peilsender auf Autos, Abhöreinrichtungen in Versammlungsräumen u. s. w. vorausgegangen sind. Diese Aktionen waren erfolglos, denn es konnten den Verdächtigen keine Straftaten nachgewiesen werden. Daran anschließend findet jetzt ein Prozess statt, der sich gegen Menschen richtet, die sich öffentlich zu ihrer Aktivität für Tierschutz-Anliegen bekennen!
Bestrafung schon jetzt!!
Auch wenn es noch lange kein Urteil gibt: die TierschützerInnen werden seit dem 21. Mai 2008 bestraft: durch demütigende Hausdurchsuchungen und Entwendungen notwendiger Arbeitsmaterialien, Untersuchungshaft über 3 1/2 Monate von 10 Personen und jetzt durch diesen Prozess, der es den Betroffenen verunmöglichen soll, sich weiterhin dafür einzusetzen, was sie sich zu ihrer Aufgabe gemacht haben: sich für gequälte (Nutz-)tiere einzusetzen. Je nachdem, wie dieser Prozess ausgeht, werden die 13 Beschuldigten besitzlos werden und lebenslang verschuldet sein, Haftstrafen absitzen müssen und ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen - oder sich weiterhin - im Sinne des Großteils der Bevölkerung - für ausgebeutete und gequälte Tiere einsetzen!