Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.08.2010)
Wien, am 31.08.2010Tierschutzprozess: 7. Verhandlungsmonat beginnt
Den 5 angeklagten VGT-MitarbeiterInnen werden weiterhin keine Straftaten sondern nur legale Handlungen vorgeworfen, die sie zur Unterstützung einer angeblichen kriminellen Organisation gesetzt haben sollen
Es ist von vielen Justizskandalen in diesen Tagen die Rede. Doch der größte Skandal ist es wohl, politisch unbequeme NGOs mit jahrelangen Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, U-Haft und einem bereits 7 Monate langen Prozess zu drangsalieren, ohne dass auch nur der Vorwurf im Raum steht, die NGO-MitarbeiterInnen hätten Straftaten gesetzt. So sieht das der Hauptangeklagte im Tierschutzprozess, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, und führt weiter aus:
„Offenbar ist unser Fall so unfassbar, dass er selbst kritische JournalistInnen dazu verleitet, die gesamte Dimension dieses Falles nicht glauben zu können. Man liest noch immer in verschiedenen Medien, dass die angeklagten TierschützerInnen ja Stinkbomben geworfen oder Scheiben eingeschlagen hätten. Offenbar kann man sich nicht vorstellen, dass Justiz und Polizei NGOs derartig hartnäckig verfolgen können, ohne dass wenigstens solche Straftaten nachweisbar wären.
Die Wahrheit ist aber: den 5 VGT-MitarbeiterInnen wird bis heute nur vorgeworfen, sie hätten durch legale Kundgebungen, Tierrechtskongresse und Symposia ihnen unbekannte Personen zu kriminellen Handlungen motiviert!
So unfassbar das scheinen mag, das ist tatsächlich die Anklage, die jetzt das 7. Monat in Wr. Neustadt verhandelt wird. Es gibt Sachschäden mit unbekannten TäterInnen und es gibt legale Aktivitäten des VGT – die sich von den Aktivitäten anderer NGOs nicht unterscheiden! –, die dieselben Ziele verfolgen. Mehr wird in diesem Prozess den VGT-MitarbeiterInnen nicht vorgeworfen!“
Und
DDr. Balluch schließt: „Möglicherweise
schuldige Bänker oder Politiker nicht
anzuklagen ist die eine Sache. Aber eine
NGO ohne den geringsten Vorwurf einer
Straftat mit diesen drakonischen Maßnahmen
zu verfolgen, ist ein größeres Verbrechen,
und zwar sowohl individuell gegen die
betroffenen – unschuldigen – Personen,
als auch gegen die Demokratie, die schließlich
mutige und aufmüpfige NGOs braucht, um
funktionieren zu können!“