Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.10.2010)
Wien, am 28.10.2010SOKO missbraucht Psychiatrie-Patientin für Tierschutz-Causa
Hinter dem Rücken ihres Ehemanns und Pflegers war die ehemalige Tierschutzaktivistin 1 Woche vor Prozessbeginn von 3 SOKO-BeamtInnen „einvernommen“ worden
4 Jahre Ermittlungen ohne Ergebnis – da griff die SOKO zum letzten Strohhalm. 3 BeamtInnen versuchten eine Frau, die bis vor 8 Jahren beim VGT mitgeholfen hatte und seit 2005 wegen paranoiden Wahnvorstellungen in der Psychiatrie zur Behandlung war, einzuvernehmen. Offenbar hatte die SOKO aufgrund von Emails von der Existenz und dem Zustand der kranken Frau erfahren. Um einen „freien Zugang“ zu der Psychiatrie-Patientin zu bekommen, kamen die BeamtInnen in einem sorgfältig geplanten Moment, an dem der Pfleger und Ehemann der Frau nicht anwesend war, um die Einvernahme hinter seinem Rücken durchzuführen.
Die SOKO hatte diese Aktion noch 1 Woche vor Prozessbeginn laut eigenen Angaben „zum Zwecke der Informationsgewinnung von relevanten Sachverhalten hinsichtlich der heimischen Tierrechtsszene“ durchgeführt. Der Umstand wurde erst jetzt bekannt, weil die Polizei widerrechtlich keine Einsicht in ihre Ermittlungsakten gewährt hatte.
Der Hauptangeklagte VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Laufend kommen neue Skandale in der Tierschutzcausa ans Licht. Das Neueste: Die SOKO hat noch zu Prozessbeginn eine Psychiatriepatientin ohne Wissen ihres Pflegers und ohne Rechtsbeistand 4 Stunden lang einvernommen. Man zeigte offensichtlich Verständnis für die bei ihr diagnostizierten paranoiden Wahnvorstellungen der Frau, um sie dazu zu bringen, gegen die Angeklagten auszusagen. Es ist erschütternd, wie tief diese SOKO zu sinken bereit ist, um Vorwürfe gegen Unschuldige zu fabrizieren.“
Und
DDr. Balluch weiter: „Der zuständige
Staatsanwalt hat jetzt aufgrund dieser
Aussagen ein eigenes Ermittlungsverfahren
eingeleitet, das er wohlweislich vom
Tierschutzprozess trennt. Dadurch wird
vermieden, dass derjenige, gegen den
ermittelt wird, noch einmal Akteneinsicht
bei der SOKO beantragen kann. Dabei wurde
die SOKO erst am 14. Oktober 2010 vom
LG Wr. Neustadt deshalb mit deutlichen
Worten verurteilt: ‚[Die SOKO] zeigt
die Intention, den Beschuldigten im Dunkeln
zu lassen, ein Vorgehen, das mit einem
rechtsstaatlichen Strafprozess nicht
kompatibel ist‘.“