Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.11.2010)
Wien, am 24.11.2010Hund brutal zu Tode geprügelt: bedingte Freiheitsstrafe
Gestern musste sich am Bezirksgericht Donaustadt der 19-Jährige Dominik W. verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 15.10.2009 Damian, den Hund seiner Lebensgefährtin, in deren Wohnung solange getreten und geprügelt zu haben, bis der Hund an den Verletzungen starb
Hund
Damian war der Lebensgefährtin des Angeklagten
vom Tierschutzhaus des
Wiener Tierschutzverein (WTV) vermittelt
worden.
Schon Jake, der vorige Hund seiner
Lebensgefährtin, soll unter ungeklärten
Umständen ums
Leben gekommen sein, es war aber zu
keinen Ermittlungen gekommen.
Zahlreiche
ZuschauerInnen verfolgten die Verhandlung
(die dritte in diesem Verfahren), darunter
auch einige der Beschuldigten im Tierschützerprozess
sowie WTV-Präsidentin MMag. Dr. Madeleine
Petrovic.
Da Damian auch nach seiner Vermittlung
rechtlich im Eigentum des WTV verblieben
war, hatte sich der WTV als Privatbeteiligter
dem Verfahren angeschlossen und zivilrechtliche
Ansprüche geltend gemacht.
Wie das Gutachten des Sachverständigen Dr. Martin Reifinger (Department für Pathologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien) ergab, sind Damian die tödlichen Verletzungen zu einem Zeitpunkt zugefügt worden, als der Angeklagte alleine mit dem Hund in der Wohnung war. Das Gutachten diagnostizierte „zahlreiche Traumen“ und „besonders intensive Schmerzen“ und spricht von Angst und Panik des Hundes. Die Schmerzen Damians wären teilweise an der Grenze des Erträglichen gewesen, erläuterte Dr. Reifinger auf Frage des WTV-Privatbeteiligtenvertreters Mag. Eberhart Theuer (Kanzlei Mag. Stefan Traxler).
„Viel Schlimmeres kann man einem Hund schon nicht mehr zufügen“, sagte Mag. Eberhart Theuer in seinem Schlussplädoyer. Durch Theuers Intervention war die ursprünglich bloß auf mutwilliges Töten lautende Anklage um zwei weitere Tatbestandsvarianten des Tierquälereiparagraphen (ein Tier roh misshandeln und ihm unnötige Qualen zufügen) sowie um das Delikt der Sachbeschädigung (da Damian formal im Eigentum des WTV stand) ausgedehnt worden.
Das Gericht sprach den Angeklagten für schuldig, Damian roh misshandelt, ihm unnötige Qualen zugefügt und ihn mutwillig getötet zu haben, sowie das Delikt der Sachbeschädigung verwirklicht zu haben und verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Freiheitsstrafe sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten
Wobei die Freiheitsstrafe für die Dauer einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Der anwaltlich vertretene Angeklagte bat sich Bedenkzeit aus, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Mit
der Verurteilung des Täters und dem Umstand,
dass nicht bloß auf eine Geldstrafe erkannt
wurde, ist Rechtsvertreter Mag. Eberhart
Theuer grundsätzlich zufrieden: „Die
Täterschaft wurde ohne jeden Zweifel
nachgewiesen. Die bedingte Freiheitsstrafe
sollte den Täter daran erinnern, nie
wieder Hand an ein Tier zu legen“.
WTV-Präsidentin Petrovic und Vier Pfoten-Geschäftsführerin
Johanna Stadler zeigten sich erfreut
über das Verfahrensergebnis, 3 Monate
bedingt seien aber „sehr milde“ so Petrovic.
„Schuld- und tatangemessen ist die Strafe nämlich nicht“, erläutert Rechtsbeistand Theuer. „Die Höchststrafe für Tierquälerei ist ein Jahr“, erinnert Theuer. „Wenn man bedenkt, dass der Täter den Hund Damian brutalst misshandelt, ihm fast unerträgliche physische und massive psychische Qualen zugefügt und ihn dadurch letztlich getötet hat; wenn man weiters bedenkt, dass der Täter noch zusätzlich auch Sachbeschädigung verwirklichte, ist eine Freiheitsstrafe von nur 3 Monaten sehr gering. Die Strafe hätte im obersten Bereich ausgemessen werden müssen“, so Theuer.
Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler sieht das ähnlich:„Was muss einem Hund eigentlich angetan werden, damit das volle Strafmaß ausgeschöpft wird?“
Auch VGT-Geschäftsführer Harald Balluch begrüßt die Verurteilung des Tierquälers, aber nicht das niedrige Strafmaß: „Es muss endlich eine Gesetzesänderung her, die angemessene Strafen von TierquälerInnen ermöglicht sowie die Verhängung eines Tierhaltungsverbotes. Verfolgung von TierschützerInnen einerseits und Milde gegenüber TierquälerInnen andererseits – das ist in einem Rechtsstaat, der sich den Tierschutz auf die Fahnen heftet, unerträglich.“
Mag. Theuer kündigte an, er werde den Tierquäler im Auftrag des WTV nun auch zivilrechtlich belangen.