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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.03.2011)

Wien, am 04.03.2011

Auch 10 Tage im Kastenstand sind gesetzeswidrig

Verein Gegen Tierfabriken (VGT) fordert vehement ein absolutes Verbot von Kastenständen ohne Ausnahmeregelungen

Nachdem die Volksanwaltschaft eine Misstandsfeststellung gemacht hat, da die Kastenstandhaltung dem Tierschutzgesetz widerspricht, hat der Tierschutzminister Alois Stöger einen Verordnungsentwurf veröffentlicht.

Die Zuchtschweine dürfen laut diesem Entwurf weiterhin noch immer 25 Tage im Jahr in Einzelkäfige, in denen die Sauen zur absoluten Bewegungslosigkeit verdammt sind, eingesperrt werden. Zusätzlich sind sogar weitere Ausnahmen erlaubt.

Somit bleibt dieser Entwurf gesetzeswidrig

Denn im § 16 (2) unseres Tierschutzgesetzes steht klipp und klar, dass man Tieren soviel Platz anbieten muss, dass sie ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen nachgehen können müssen. Das ist im Kastenstand, einem körpergroßen Käfig, niemals der Fall. Der VGT fordert deswegen ein Totalverbot von Kastenständen ohne Ausnahmen.

Mag.a Elisabeth Sablik dazu: „2005 wurde mit der Zustimmung der als wenig tierfreundlich bekannten ÖVP ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz geschaffen. Es ist klar, dass die Kastenstandhaltung genau diesem Gesetz widerspricht, trotzdem beharrt die ÖVP auf diesen illegalen Zustand. Der Tierschutzminister Alois Stöger weiß wahrscheinlich selber, dass sein Entwurf zu wenig konsequent ist, fühlt sich aber offenbar genötigt vor der ÖVP einen Kniefall zu machen. Jegliche Ausnahmeregelungen erschweren die Kontrollen und bieten die Möglichkeit zur flächendeckenden Gesetzesbeugung und machen diese Verordnung zu einem Gummiparagrafen. Der VGT fordert Minister Alois Stöger auf Rückgrat zu zeigen und für die Tiere ein absolutes Verbot von Kastenständen auszusprechen.“

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