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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.04.2011)

Wien, am 29.04.2011

Tierschutzprozess: Urteilsverkündung am 2. Mai 2011

Einladung zu einer Pressekonferenz direkt nach dem Urteilsspruch

Die Verhandlung beginnt am Montag den 2. Mai 2011 um 9 Uhr im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wr. Neustadt und wird wegen dem erwarteten Andrang auch in andere Säle übertragen werden. Direkt nach dem Urteilsspruch lädt der VGT zu einer Pressekonferenz vor dem Gerichtsgebäude. Danach wird eine Delegation zum Justizministerium weiterziehen, um dort Reformvorschläge zur Änderung der §§ 278 ff StGB zu unterbreiten.

Auch nach 98 Verhandlungstagen gibt es zu dieser Anklage mehr Fragen als Antworten. Der Staatsanwalt wollte oder konnte sich nicht festlegen, wie der § 278a zu interpretieren ist:

    • Reicht es, wenn zu einer politischen Kampagne von unbekannten Personen Straftaten mit dem gleichen Ziel verübt werden oder müssen sich Kampagnenleiter und Straftäter untereinander zumindest kennen und absprechen, um dafür wegen Bildung einer kriminellen Organisation angeklagt zu werden?
    • Wie weit darf man in Österreich noch politisch aktiv sein, ohne Gefahr zu laufen, mit 5 Jahren Haft bedroht zu werden?
    • Wie geht die Justiz mit Aktionen zivilen Ungehorsams um?

Der Urteilsspruch wird mit großer Spannung erwartet. Die Rechtsunsicherheit durch die unscharf formulierten §§ 278 ff StGB (sogenannte Organisationsdelikte) wird aber so oder so bleiben.

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