Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.01.2012)
Wien, am 11.01.2012Käfigverbot für Kaninchen seit Jänner 2012 in Kraft!
Nach dem großen Erfolg des VGT, die Legebatterien für Hühner abzuschaffen, blieben die Kaninchen als die letzten Nutztiere, deren Haltung in einem Käfig erlaubt ist, über
Um
auch diese tierquälerische Haltung abzustellen,
startete der VGT
eine zielgerichtete
Kampagne im Jahr 2007. Diese war von
Erfolg gekrönt und bereits im Dezember
2007 beschloss die Regierung einen
neuen Paragraphen in das Tierschutzgesetz
aufzunehmen.
Dieser verbietet die Haltung von Kaninchen
für die Fleischgewinnung in Käfigen
ab dem Jahr 2012.
Im April 2010 drohte eine drastische
Verschlechterung durch einen Verordnungsentwurf.
Sofort nach Bekanntwerden dieser drohenden
Gefahr startete der VGT eine neue Protestwelle
und konnte so das Schlimmste verhindern.
Die
Anlage 9 der 1. Tierhaltungsverordnung
des Bundestierschutzgesetzes setzt
ab sofort folgende Haltungsbedingungen
für
alle Kaninchen, die zur Flesichgewinnung
gehalten werden, fest:
- Die Verwendung von Drahtgitterböden ist verboten
- Kaninchen müssen in Buchten oder Freigehegen gehalten werden
- Den Tieren sind erhöhte Flächen oder ein zusätzlicher, räumlich getrennter Bereich zur Verfügung zu stellen
- Falls eine Gruppenhaltung nicht möglich ist, muss zumindest akustischer und visueller Kontakt zu anderen Kaninchen möglich sein. Jungtiere dürfen nicht ein Einzelhaltung gehalten werden
Für den genauen Gesetzestext klicken Sie bitte hier