Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.01.2012)
Wien, 11.01.2012
Nach dem großen Erfolg des VGT, die Legebatterien für Hühner abzuschaffen, blieben die Kaninchen als die letzten Nutztiere, deren Haltung in einem Käfig erlaubt ist, über
Nach dem großen Erfolg des VGT, die Legebatterien für Hühner abzuschaffen, blieben die Kaninchen als die letzten Nutztiere, deren Haltung in einem Käfig erlaubt ist, über
Um
                                        auch diese tierquälerische Haltung abzustellen,
                                        startete der VGT
                                          eine zielgerichtete
                                          Kampagne im Jahr 2007. Diese war von
                                          Erfolg gekrönt und bereits im Dezember
                                          2007 beschloss die Regierung einen
                                        neuen Paragraphen in das Tierschutzgesetz
                                        aufzunehmen.
                                          Dieser verbietet die Haltung von Kaninchen
                                          für die Fleischgewinnung in Käfigen
                                        ab dem Jahr 2012. 
                                        Im April 2010 drohte eine drastische
                                          Verschlechterung durch einen Verordnungsentwurf.
                                          Sofort nach Bekanntwerden dieser drohenden
                                          Gefahr startete der VGT eine neue Protestwelle
                                      und konnte so das Schlimmste verhindern.
Die
                                          Anlage 9 der 1. Tierhaltungsverordnung
                                            des Bundestierschutzgesetzes setzt
                                            ab sofort folgende Haltungsbedingungen
                                            für
                                            alle Kaninchen, die zur Flesichgewinnung
                                        gehalten werden, fest:
                                      
- Die Verwendung von Drahtgitterböden ist verboten
 - Kaninchen müssen in Buchten oder Freigehegen gehalten werden
 - Den Tieren sind erhöhte Flächen oder ein zusätzlicher, räumlich getrennter Bereich zur Verfügung zu stellen
 - Falls eine Gruppenhaltung nicht möglich ist, muss zumindest akustischer und visueller Kontakt zu anderen Kaninchen möglich sein. Jungtiere dürfen nicht ein Einzelhaltung gehalten werden
 
Für den genauen Gesetzestext klicken Sie bitte hier