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Käfigverbot für Kaninchen seit Jänner 2012 in Kraft!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.01.2012)

Wien, 11.01.2012

Nach dem großen Erfolg des VGT, die Legebatterien für Hühner abzuschaffen, blieben die Kaninchen als die letzten Nutztiere, deren Haltung in einem Käfig erlaubt ist, über

Nach dem großen Erfolg des VGT, die Legebatterien für Hühner abzuschaffen, blieben die Kaninchen als die letzten Nutztiere, deren Haltung in einem Käfig erlaubt ist, über

Um auch diese tierquälerische Haltung abzustellen, startete der VGT eine zielgerichtete Kampagne im Jahr 2007. Diese war von Erfolg gekrönt und bereits im Dezember 2007 beschloss die Regierung einen neuen Paragraphen in das Tierschutzgesetz aufzunehmen. Dieser verbietet die Haltung von Kaninchen für die Fleischgewinnung in Käfigen ab dem Jahr 2012.
Im April 2010 drohte eine drastische Verschlechterung durch einen Verordnungsentwurf. Sofort nach Bekanntwerden dieser drohenden Gefahr startete der VGT eine neue Protestwelle und konnte so das Schlimmste verhindern.

Die Anlage 9 der 1. Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes setzt ab sofort folgende Haltungsbedingungen für alle Kaninchen, die zur Flesichgewinnung gehalten werden, fest:

    • Die Verwendung von Drahtgitterböden ist verboten
    • Kaninchen müssen in Buchten oder Freigehegen gehalten werden
    • Den Tieren sind erhöhte Flächen oder ein zusätzlicher, räumlich getrennter Bereich zur Verfügung zu stellen
    • Falls eine Gruppenhaltung nicht möglich ist, muss zumindest akustischer und visueller Kontakt zu anderen Kaninchen möglich sein. Jungtiere dürfen nicht ein Einzelhaltung gehalten werden

Für den genauen Gesetzestext klicken Sie bitte hier


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