Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.03.2012)
Wien, am 12.03.2012Heute wird Schweine-Kastenstandverbot Gesetz – mit 21 Jahren Übergangsfrist!
Trotz Einigung in Kastenstandfrage klagt die Landwirtschaftskammer NÖ den VGT-Obmann auf Unterlassung weiterer Anstiftung zu zivilem Ungehorsam gegen die Kammer
Nach einer intensiven Tierschutzkampagne, in deren Verlauf es auch zu Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Besetzungen, Blockaden und spontanen Protesten bei öffentlichen Auftritten des Landwirtschaftsministers gekommen war, wurde zu Weihnachten 2011 letztendlich ein Kompromiss in der Frage der Kastenstandhaltung von Mutterschweinen erzielt. Ab heute ist diese Verordnung durch Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes gültig, unterschrieben von Tierschutzminister Stöger mit Zustimmung von Landwirtschaftsminister Berlakovich.
Ab 2013 gilt für alle danach neugebauten, umgebauten oder erstmals in Betrieb genommenen Anlagen sowie für jene, die die Anforderungen ohne bauliche Maßnahmen einhalten können, dass Mutterschweine „für den Zeitraum des Deckens, jedoch höchstens für 10 Tage“ in Kastenständen gehalten werden dürfen.
Ab 2033 darf kein Betrieb seine Muttertiere während der 5 Wochen um Geburt und Säugen der Ferkel länger als „bis zum Ende der kritischen Lebensphase der Saugferkel“ in Kastenständen halten. Eine ebenfalls in einer eigenen heute erlassenen Verordnung neu gegründete Fachstelle an der veterinärmedizinischen Uni Wien soll bis 2018 festlegen, wie lange diese kritische Lebensphase der Saugferkel dauert.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Eine 80% Mehrheit der Bevölkerung wollte ein echtes Kastenstandverbot, leider konnte die Lobby der Tierindustrie durch ihren undemokratischen Einfluss eine Verwässerung des Verbots erreichen. So tritt es erst in 21 (!) Jahren in Kraft und erlaubt weiterhin die Haltung von Schweinemüttern in Kastenständen für eine bis 2018 noch festzulegende Anzahl von Ausnahmetagen. Was die Tierindustrie von Demokratie hält, zeigt sie auch in einer Zivilklage gegen mich. Die Landwirtschaftskammer NÖ fordert vom Bezirksgericht in St. Pölten, es solle mir untersagen in Zukunft TierschützerInnen dazu anzustiften, Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen die Landwirtschaftskammer durchzuführen. Das Verfahren beginnt am 22. März. Statt sich dem Mehrheitswillen zu beugen, versucht die Tierindustrie den Tierschutz durch Klagen zum Schweigen zu bringen, während sie sich gleichzeitig an Subventionen bereichert. Wer von den Steuern der Mehrheit finanziert werden will, soll sich auch den Vorgaben dieser Mehrheit entsprechend verhalten!“