Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.03.2012)
Wien, am 21.03.2012Morgen: Prozess Klage ÖVP-Landwirtschaftskammer NÖ gegen VGT-Obmann
Die Landwirtschaftskammer NÖ klagt, der VGT-Obmann solle in Zukunft unterlassen TierschützerInnen zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufzustacheln
Im Rahmen der von vielen Tierschutzorganisationen letztlich erfolgreich durchgeführten Kampagne für ein Verbot der Kastenstandhaltung von Mutterschweinen kam es auch zu einer Aktion des zivilen Ungehorsams bei der ÖVP-Landwirtschaftskammer NÖ. Diese hat deshalb jetzt eine Zivilklage eingebracht, aber nicht gegen die verantwortlichen Tierschutzorganisationen und nicht gegen den VGT, sondern privat gegen VGT-Obmann DDr. Martin Balluch. In der Klage wird DDr. Balluch nicht etwa vorgeworfen, er hätte selbst den Besitz der Kammer gestört. Die Klägerin behauptet, DDr. Balluch habe TierschützerInnen zu der Aktion angestachelt und das Gericht möge ihm das in Hinkunft verbieten. Der Prozess beginnt morgen Donnerstag den 22. März 2012 um 9 Uhr am Bezirksgericht St. Pölten, Schießstattring 6, Saal E53 im Parterre.
DDr. Balluch kommentiert: „Das Demokratieverständnis der ÖVP: Die Jäger schreiben sich das Jagdgesetz selbst, wie gerade in der Steiermark, die Tierindustrie schreibt sich ihr eigenes Nutztierhaltungsgesetz, die Schweineindustrie die Schweinehaltungsverordnung, am besten die korrupten PolitikerInnen das Anti-Korruptionsgesetz und die Einbrecher das Strafgesetzbuch! Aber wenn die Zivilgesellschaft beim Tierschutzgesetz mitreden will, dann schließt man sie aus, und wenn sie zu laut wird, dann klagt man sie mundtot. Diese Einstellung ist anachronistisch und feudal-elitär, und hat mit einer modernen Demokratie nichts zu tun. Nicht von ungefähr war es der damalige ÖVP-Agrarsprecher , der mir am 6. März 2004 ins Gesicht schlug und mein Transparent zerriss, weil ihn meine Rede für ein Legebatterieverbot so erzürnt hatte. Hätten damals – nach dem Willen der ÖVP – die Legebetriebe selbst das Tierschutzgesetz geschrieben und keine Aktionen des zivilen Ungehorsams stattgefunden, säßen die Hühner noch immer in Käfigen!“
Und DDr. Balluch weiter: „Wenn die Tierindustrie sich selbst die Gesetze schreibt, die sie betrifft, dann kommt das heraus, was wir heute sehen: Tierfabriken behandeln Tiere nach dem Profitmaximierungsprinzip und schieben sich gegenseitig die Subventionsmilliarden zu. Laut Schwarzbuch Landwirtschaft erhalten 216 von 277 Räten der Landwirtschaftskammern zusammen € 5,8 Millionen Subventionen pro Jahr, die Top 45 Funktionäre im Schnitt € 56.000 pro Person und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern € 870.000. Die Förderung des Präsidenten der nö Landwirtschaftskammer, die die Klage gegen mich betreibt, schlägt laut Schwarzbuch mit € 43.000 zu Buche, sein Vizepräsident kassiert sogar € 64.000. Alle PolitikerInnen aus der Landwirtschaft zusammen stecken sich € 100 Millionen an Förderungen ein. Dass die Landwirtschaftskammer da kein Kontrolle durch die Zivilgesellschaft wünscht, ist nachvollziehbar!“