VGT: Anzeige gegen BVT und LVT wegen Übler Nachrede und Verleumdung - vgt

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VGT: Anzeige gegen BVT und LVT wegen Übler Nachrede und Verleumdung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.07.2012)

Wien, 20.07.2012

Trotz rechtskräftigem Freispruch wurden dieselben Anschuldigungen, wie in der Anklage zum Tierschutzprozess, auch im neuen Verfassungsschutzbericht wiederholt!

Trotz rechtskräftigem Freispruch wurden dieselben Anschuldigungen, wie in der Anklage zum Tierschutzprozess, auch im neuen Verfassungsschutzbericht wiederholt!

„Der Schutz unserer Verfassung und der Schutz der Bevölkerung vor einer terroristischen Bedrohung sind zweifellos wichtige und ernste Aufgaben“, erklärt VGT-Obmann DDr. Martin Balluch. „Gerade deshalb darf man mit der öffentlichen Auflistung dieser Gefahren, wie im jährlichen Verfassungsschutzbericht, kein Schindluder treiben. Doch der Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), und der vormalige Chef der SOKO gegen den Tierschutz, dann zum Chef des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) befördert, versuchen in diesen Berichten der Verdachtslage nach vorsätzlich eine Bedrohung durch Tierschutzaktivität und insbesondere durch den Verein Gegen Tierfabriken zu konstruieren. Auf Basis dieses Konstrukts ist bereits die Tierschutzcausa mit massivem Ermittlungseinsatz und 35 BeamtInnen einer SOKO in die Wege geleitet worden. Doch trotz dem mittlerweile rechtskräftigen Freispruch im Tierschutzprozess wiederholen die beiden Beamten dieselben Anschuldigungen im neuen Verfassungsschutzbericht 2012, obwohl sie durch das Urteil als längst wiederlegt zu gelten haben.“

Deshalb wurde jetzt eine Anzeige wegen Übler Nachrede, Verleumdung und Amtsmissbrauch eingebracht. Der volle Wortlaut der Anzeige ist hier nachzulesen.

Und DDr. Balluch schließt: „Der Polizei wurde das Gewaltmonopol im Staat übertragen. Dadurch trägt sie eine hohe Verantwortung. Wie aber hier mit dieser Verantwortung umgegangen wird, ist eine echte Gefährdung der Grundwerte unserer Demokratie und der Verfassung. In einem Bericht über die Bedrohungen der Verfassung, verfassungsmäßig geschützte Aktivitäten wie Versammlungen aufzulisten, weil einschlägige Straftaten fehlen, ist eine Ungeheuerlichkeit. Daher mussten wir leider diese Anzeige einbringen, um den Rechtsstaat zu wahren. Das Kapitel über Tierschutz im Verfassungsschutzbericht – in einem Atemzug mit islamistischem Terror und rechtsextremer Gewalt – ist vollkommen deplatziert und muss jetzt endlich geschlossen werden!“

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