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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.11.2012)

St.Pölten, am 13.11.2012

Nackte Tierschützer am St. Pöltner Rathausplatz fordern strenges Tierversuchsgesetz

Heute wurde der Regierungsentwurf im Ministerrat abgesegnet, die Aktivisten, nackt mit Kaninchenmaske im Laborkäfig, wollen Veröffentlichung aller Tierversuche

Was für Tierversuche in Österreich stattfinden ist ein Staatsgeheimnis. Doch wie, fragen TierschützerInnen, kann es eine öffentliche Diskussion geben, wie soll in unserer Demokratie das Volk entscheiden, wenn es über die konkreten Tierversuche in keiner Weise informiert wird? Deshalb setzten sich heute 3 Aktivisten nackt mit Kaninchenmaske am Rathausplatz in St. Pölten in einen Laborkäfig. Sie machen damit auf einen grausamen und unnötigen Tierversuch aufmerksam, der nur zufällig an die Öffentlichkeit kam. Eine Wiener Versicherungsgesellschaft ließ 50 Kaninchen mit kochendem Wasser verbrühen, um an ihnen dann eine Hautcreme zu testen. Die Tierschützer im Käfig hatten deshalb große Brandwurden auf die Haut gemalt. Tierversuche dieser Art würden niemals stattfinden, so ihr Vorwurf, würden sie veröffentlicht, würde es hier eine Transparenz geben. Der neue Regierungsentwurf sieht lediglich vor, das Versuchsziel und Daten über die Versuchstiere zu veröffentlichen, nicht aber den konkreten Versuchsablauf.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Erinnern wir uns an den Lawinenversuch mit mehreren Dutzend Schweinen in Vent in Tirol. Kaum erfuhr die Öffentlichkeit von diesem unnötigen und grausamen Tierversuche, brach ein Sturm der Entrüstung los, der zum Abbruch des Tierversuchs führte. Wir sehen also, wie wichtig die öffentliche Kontrolle bei Tierversuchen ist. Diese öffentliche Kontrolle kann aber nur durch Transparenz bei Tierversuchen, durch ein Veröffentlichen jedes einzelnen Versuchsablaufs ermöglicht werden. Das weiß aber auch die Tierversuchsseite und das ÖVP-Wissenschaftsministerium, weshalb die Vorgabe im neuen Regierungsentwurf zum Tierversuchsgesetz lediglich nebensächliche Informationen umfasst. Das Wesentliche, der Versuchsablauf, wird von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Wissenschaftsminister Prof. Töchterle hat mir vor laufender Kamera versprochen, dass der Versuchsablauf von der Veröffentlichungspflicht umfasst sein wird, sonst sei das ja völlig sinnlos, so der Minister, und eine öffentliche Kontrolle nicht möglich. Der Minister hat dieses Versprechen aber nicht gehalten. Wir fordern jetzt eine Abänderung des Regierungsvorschlags in dieser Hinsicht, bevor das Gesetz dem Parlament vorgelegt wird.“

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