Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.01.2013)
Wien, am 24.01.2013Tierschutzprozess-Doku gewinnt österreichischen Filmpreis 2013
Bei der Preisverleihung gestern Nacht im Wiener Rathaus verlieh die Akademie des Österreichischen Films dem Streifen "Der Prozess" den Titel "bester Dokumentarfilm"
Über 3 Jahre musste die Filmcrew an der Dokumentation über den Tierschutzprozess drehen, zog sich die Zeit von der U-Haft über die Prozessvorbereitung und die 14 monatige Verhandlung bis zum Freispruch doch so lange hin. 100e Stunden Filmmaterial entstanden dabei, obwohl, so der Regisseur Igor Hauzenberger bei seiner Dankesrede im Wiener Rathaus gestern Nacht, der Entstehung des Films zahlreiche Knüppel in den Weg gelegt worden waren. Mehrmals habe die Polizei mit der Verhaftung und der Beschlagnahme des Filmmaterials gedroht, JägerInnen seien mit Gewalt gegen das Filmteam vorgegangen und der Präsident des Landesgerichts Wr. Neustadt habe zeitweise das Filmen im Gerichtsgebäude untersagt, weil die Kameras als eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eingestuft worden seien. Trotz aller Widrigkeiten wurde der Dokumentarfilm „Der Prozess“ über die politische Verfolgung des Tierschutzes und insbesondere des VGT in Österreich zum großen Erfolg. Nach bereits 3 Filmpreisen, u.a. bei der Viennale und in der Schweiz, wurde dem Regisseur gestern nun auch von der Akademie des Österreichischen Films der Titel „bester Dokumentarfilm“ verliehen. 1.000 anwesende Gäste, darunter Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, Landeshauptmann von NÖ Dr. Erwin Pröll, Kulturministerin Dr. Claudia Schmidt und ORF-Fernsehdirektorin Mag. Kathrin Zechner, spendeten dem Film und dem Regisseur nach seiner kritischen Dankesrede lautstark Beifall.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war ebenfalls vor Ort: „Ich bin sehr erfreut, dass dieser hervorragende Film derart ausgezeichnet wird. Er hat es sich verdient. Dieses Werk beweist, was für eine große Wirkung Kunst in der Gesellschaft entfalten kann, hat der Film doch nicht wenig dazu beigetragen, den Sturm der Entrüstung in der Bevölkerung über die dunklen Machenschaften von Staatsanwaltschaft und SOKO in der Tierschutzcausa zu entfachen. Erst gestern hat mir der Leiter der Sektion Strafrecht im Justizministerium, Dr. Christian Pilnacek, mitgeteilt, dass trotz einiger Widerstände – offenbar aus der ÖVP – der ominöse Mafiaparagraph § 278a noch vor den Neuwahlen entschärft werden soll.“
„Doch wir dürfen nicht vergessen“, so DDr. Balluch weiter, „dass 5 der ehemals 13 Angeklagten noch heuer aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft wieder vor Gericht stehen könnten. Dabei geht es nicht wirklich um Einzeldelikte, sondern um die Frage, ob die Androhung einer legalen Kampagne gegen eine pelzverkaufende Firma als Nötigung zu sehen ist, weil auch legale Kampagnen unter Umständen Umsatzeinbußen mit sich bringen können. Dieser Skandal wird momentan von der Öffentlichkeit noch zu wenig wahrgenommen. Die Entscheidung, ob dieser Teil des Tierschutzprozesses wiederholt werden muss, liegt beim Oberlandesgericht Wien und wird für März erwartet.“