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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.06.2013)

Wien, am 07.06.2013

Skandal: Tierschutzprozess-Staatsanwalt zu Oberstaatsanwalt befördert!

Für ehemals Angeklagte ein Schlag ins Gesicht: Beförderung trotz Verschleuderns von – 10 Mio. Ermittlungskosten und – 10 Mio. Verteidigungskosten?

Im Oktober 2006 begann Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler vom Landesgericht Wr. Neustadt gegen den Tierschutz zu ermitteln. Mit allen Schikanen: von Polizeispitzeln über einen Lauschangriff und 11 Videofallen an Eingangstüren bis zu monatelangen Observationen, Peilsendern auf Autos und Abhörmaßnahmen. Dann kamen 34 Hausdurchsuchungen, 3 ½ Monate U-Haft für 10 TierschützerInnen und zuletzt 14 Monate Monsterprozess, der mit einem Totalfreispruch aller 13 Angeklagten endete. Der Staat hatte dafür € 10 Millionen Ermittlungskosten investiert, 35 Mitglieder der Mordkommission waren jahrelang in einer Tierschutz-SOKO gebunden, die Angeklagten wurden mit insgesamt € 10 Millionen Verteidigungskosten finanziell ruiniert. Doch die Justiz beförderte Staatsanwalt Mag. Handler zum ersten Staatsanwalt des Landesgerichts Wr. Neustadt.

Dadurch beflügelt versuchte er, gegen den Freispruch im Tierschutzprozess nach § 278a zu berufen. Da machte ihm zwar das Justizministerium einen Strich durch die Rechnung, aber die Berufung gegen 5 der ehemals Angeklagten läuft momentan am Wiener Oberlandesgericht wegen Tierquälerei (!) und Nötigung. Letzteres, so der findige Staatsanwalt, sei bereits dadurch gegeben, dass eine NGO einer Firma eine legale Kampagne ankündige, weil auch permanente legale Demos und Aktionen eine Geschäftsschädigung bedeuten könnten. Gegen den ehemals Hauptangeklagten VGT-Obmann führt Mag. Handler weiterhin ein Strafverfahren. Der Tierschützer habe im Jahr 2007 eine UVS-Richterin bestochen, einen € 200 Strafbescheid gegen eine andere Person aufzuheben, so der Vorwurf. Aber auch 6 Jahre später liegt noch immer nicht der geringste Hinweis darauf vor. Dennoch wurde Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler nun zum Oberstaatsanwalt befördert!

Jetzt wendet sich der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch entsetzt in einem offenen Brief an die Justizministerin: „Für die rechtskräftig freigesprochenen Angeklagten im Tierschutzprozess, die durch diese Justizfarce ihre finanzielle Existenz verloren haben, ist die Beförderung von Mag. Wolfgang Handler, oberster Ermittler und Ankläger in der Tierschutzcausa, zum Oberstaatsanwalt ein weiterer Schlag ins Gesicht! […] Können Sie mir bitte erklären, wieso dieser Mensch […] zum Oberstaatsanwalt befördert wird? Können Sie mir bei dieser Gelegenheit bitte auch gleich erklären, warum Mag. Udo Kremnitzer, jener Staatsanwalt am Landesgericht Wr. Neustadt, der nach dem Freispruch im Tierschutzprozess mit seinen Fingern aus einem Fenster des Gerichtsgebäudes direkt auf die Angeklagten geschossen hat, weiter Prozesse führen darf, ohne jegliche Konsequenzen? […] Ist man in Österreich als NGO-Obmann Freiwild für eine Jagdgesellschaft aus Staatsanwaltschaft und Politik?“

Hinweis: Der 4-fach preisgekrönte Dokumentarfilm „Der Prozess“ über die Tierschutzcausa wird am kommenden Sonntag den 9. Juni um 23 Uhr in ORF 2 ausgestrahlt.

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