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Tierschutzprozess: Anzeige gegen Falter-Journalist Dr. Florian Klenk wegen Nötigung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.06.2013)

Wien, 27.06.2013

Dr. Klenk sprach im TV davon, den Wiener Stadtrat durch öffentlichen Druck zur Öffnung seiner Archive zu zwingen – im Lichte des neuen OLG-Urteils eine Nötigung!

Dr. Florian Klenk war als stellvertretender Chefredakteur der Stadtzeitung Falter eine treibende Kraft hinter der Tierschutzcausa, hatte er doch größtes Verständnis für die durch Pelzkampagnen „genötigten“ Modehäuser gezeigt und den SOKO-Chef, der, wie sich später herausstellte, vor Gericht gelogen hatte, in den Himmel gelobt. Die Ermittlungen nach § 278a seien notwendige Strukturermittlungen in der Tierschutzszene gewesen, die Justiz habe schon richtig gehandelt.

5 Jahre später hat diese von Dr. Klenk geförderte Ausweitung der Tierschutzcausa zu einem Urteil des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) geführt, nach dem jede Art von öffentlichem Druck auf eine Institution, um sie zu einer (ethisch erwünschten) Handlung zu bringen, als Nötigung gilt. Dr. Klenks Reaktion darauf im Falter war, eine Diversion zu fordern, d.h. die übrig gebliebenen 5 Angeklagten in der Neuauflage des Tierschutzprozesses sollten sich der Nötigung schuldig bekennen, sich entschuldigen und Sozialdienst leisten, aber dafür keine Vorstrafe erhalten. Die dramatische Bedrohung jeder journalistischen und zivilgesellschaftlichen Arbeit, die ja sehr rasch in öffentlichen Druck auf eine Institution mündet und münden soll, war ihm keine Silbe wert.

Nun frisst die Entwicklung ihre eigenen Kinder. Jetzt wurde auch Dr. Florian Klenk im Wortlaut dieses OLG-Urteils von einer Privatperson wegen Nötigung und Aufforderung zur Nötigung angezeigt, siehe martinballuch.com. In einem TV-Gespräch hatte er angekündigt bzw. JournalistInnen dazu aufgefordert, im Rahmen des Skandals um das Kinderheim Wilhelminenberg den Stadtrat von Wien durch öffentlichen Druck dazu zu bringen, seine Archive zu öffnen. Ein nach dem OLG-Urteil klassischer Fall von Nötigung!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Willkommen, Herr Dr. Klenk, auf der Anklagebank im Tierschutzprozess. So schnell geht’s, dass man selbst unter die Räder gerät, wenn man zulässt, dass mit immer obskureren Mitteln gegen KritikerInnen des Systems vorgegangen wird! Natürlich sind wir der Ansicht, dass es keine Nötigung darstellt, wenn man Institutionen mit öffentlichem Druck dazu zwingt, sich ethisch zu verhalten oder eine öffentliche Kontrolle zuzulassen, wie in diesem Fall. Das ist der Kern einer funktionierenden Demokratie. Doch die Demokratie funktioniert hierzulande nicht mehr. Mit diesem OLG-Urteil wird die Büchse der Pandora geöffnet, ab jetzt sind alle vogelfrei, die sich kritisch verhalten und in die politische Entwicklung des Landes außerhalb des Parlaments eingreifen wollen. Vielleicht wacht nun auch Herr Dr. Klenk auf, bekennt sich zur Demokratie und fordert, dass dieses Urteil ehebaldigst revidiert wird! Nicht die Angeklagten sollen sich schuldig bekennen, sondern dieses brandgefährliche Urteil muss aufgehoben werden, um den Rechtsstaat zu retten!“

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