Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.08.2013)
Wien, am 08.08.2013Tierschutzprozess 2.0: weitere 500 Selbstanzeigen Staatanwaltschaft übergeben
Unter nun insgesamt 2650 sich selbst anzeigenden Personen auch Dr. Madeleine Petrovic (Grüne), Florian Flicker (Filmregisseur), Boris Cavazza (Schauspieler)
Die Rechtsmeinung des Oberlandesgerichts Wien zum Tierschutzprozess, dass eine legale Kampagne gegen Modehäuser, um diese zum Ausstieg aus dem Pelzhandel zu bewegen, eine schwere Nötigung sei, teilt die Rechtsgemeinschaft aller gerecht denkenden BürgerInnen nicht. Das ist jedenfalls aus der historisch einzigartigen Welle von Selbstanzeigen aufgrund genau dieses Vorwurfs zu schließen. Heute übergab der VGT weitere 500 Selbstanzeigen an die Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft, sodass die Gesamtanzahl nun bei genau 2650 liegt. Unter den Personen, die sich in den letzten 2 Wochen selbst angezeigt haben, finden sich auch einige Prominente, wie der slowenische Schauspieler Boris Cavazza und der österreichische Filmregisseur Florian Flicker. Letzterer, der für seinen neuen Film „Grenzgänger“ in 3 Kategorien den Österreichischen Filmpreis 2013 erhalten hat, zu seinem Motiv: „Zivilgesellschaftliches Engagement darf nicht kriminalisiert werden.“
Dr. Madeleine Petrovic, Grüne Landtagsabgeordnete in NÖ und Präsidentin des Wr. Tierschutzvereins, hat sich ebenfalls selbst angezeigt: „Im Tierschutzhaus in Vösendorf landen täglich nicht nur verlassene und verirrte Tiere, sondern auch brutal misshandelte, gequälte und verstümmelte Lebewesen. In etlichen Fällen ist es offenkundig oder leicht ermittelbar, wer für diese Verbrechen verantwortlich ist, dennoch kommt es kaum zu Verurteilungen. Mit Tieren und tierischen Produkten, mit Jagd, Pelz und Fleisch wird viel Geld gemacht. Teile der Justiz haben Partei ergriffen für etablierte Lobbys und ihre ökonomischen Interessen, auch wenn diese Interessen nicht legitim, moralisch unhaltbar oder sogar mit rechtswidrigen Mitteln durchgesetzt werden. Wenn es in Österreich eine besonders gefährliche Gruppe gibt, die Andere dazu nötigt, sich mit Unrecht bzw. Unmoral abzufinden, dann ist es eine Justiz, deren Spitze ganz offenbar Schikane-Verfahren gegen Kräfte der Veränderung duldet und billigt. Ich zeige mich an, obwohl ich überzeugt bin, dass ich die rechtlich geschützten Werte beachte und verteidige. Wenn Unrecht zu Recht gemacht wird, ist die Selbstanzeige eine notwendige Form des Widerstandes.“
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Eine Nötigung ist nur rechtswidrig, wenn sie die Rechtsgemeinschaft für sittenwidrig hält. 2650 Selbstanzeigen sind eine Abstimmung darüber mit den Füßen. Offensichtlich sieht die Rechtsgemeinschaft bei legalen Kampagnen keine Rechtswidrigkeit. Wir erwarten daher, dass die Gerichte entsprechend reagieren und die Politik diese Rechtsmeinung deutlich im Strafgesetzbuch verankert.“