Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.08.2013)
Wien, am 19.08.2013Tierschutzprozess: Finanzprokuratur bezahlt VGT-Obmann EUR 26.645 Entschädigung
Entschädigung nur für U-Haft, Anklage sei rechtmäßig gewesen. VGT-Obmann hatte EUR 1,2 Millionen gefordert, EUR 980.000 davon Verteidigungskosten; Klage angekündigt
Im Mai 2011 endete der Tierschutzprozess mit einem Freispruch, der für 8 der ehemals 13 Angeklagten mittlerweile rechtskräftig ist. Der Hauptangeklagte, VGT-Obmann Martin Balluch, forderte von der Finanzprokuratur EUR 1,2 Millionen Schadensersatz, davon EUR 980.000 Verteidigungskosten, siehe Martin Balluchs Blog. Jetzt überwies die Finanzprokuratur tatsächlich EUR 26.645.20, allerdings nur als Entschädigung für die U-Haft, davon die Hälfte als Schmerzensgeld und die andere als Kosten für die Rechtsanwälte. Die Anklage im Tierschutzprozess sei trotz Freispruchs rechtmäßig erfolgt, weshalb kein Schadensersatz zustehe, insbesondere nicht für die horrenden Verteidigungskosten.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Ich habe jetzt bisher EUR 1.250 Verteidigungskosten, EUR 35.000 Schadensersatz vom linguistischen Gutachter und nun auch EUR 26.600 Entschädigung für die U-Haft bekommen. Diese Zahlungen stehen auch noch den anderen Angeklagten zu. Die Republik kostet also dieser politisch instigierte Prozess zusätzlich zu den EUR 10 Millionen Ermittlungskosten weitere hunderttausende Euro Schadensersatz. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass uns Millionen Euro an Anwaltskosten entstanden sind. Der ganze Tierschutzprozess konnte nur stattfinden, weil die Polizei widerrechtlich entlastende Beweise, wie die Spitzelberichte, zurückgehalten hat. Deshalb wird die Republik für die Verteidigungskosten aufkommen müssen. Leider sehe ich mich also gezwungen, die Republik auf den ausstehenden Betrag zu klagen.