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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.10.2013)

Wien, am 07.10.2013

ACHTUNG: Minister Berlakovich könnte noch rasch Hühnerhaltung verschlechtern!

Aus der Hühnerindustrie ist zu hören, dass der unpopuläre ÖVP-Landwirtschaftsminister als "Abschiedsgeschenk? vor der Regierungsneubildung die Erhöhung der zulässigen Besatzdichten bei Mastgeflügel erwägt

Als sich bei der Frage des Verbots gewisser Pestizide Minister Berlakovich auf die Seite der Schweineindustrie und gegen die Bienen stellte, zeigte sich die Öffentlichkeit entsetzt. Zur Schadensbegrenzung musste das ÖVP-Landwirtschaftsministerium in einem ihrer anderen Anliegen zurückrudern: die geplante Erhöhung der Besatzdichten von Mastgeflügel wurde zurückgezogen. Den österreichischen Geflügelfabriken sollte nämlich erlauben werden, 30% mehr Hühner und 50% mehr Puten in ihre sowieso schon überfüllten Hallen zu stopfen. Ein unglaublicher Affront gegen die Tierschutzsensibilität der Bevölkerung, immerhin hatten bei einer Umfrage 91% der Menschen angegeben, keinesfalls eine solche Verschlechterung zu wollen!

Angesichts der Bilder aus der Truthahnfabrik des ÖVP-Bundesratsabgeordneten Ferdinand Tiefnig, wird klar worum es hier geht: noch mehr Profite auf Kosten der Tiere. Bereits heute passen die Puten in Tiefnigs Tierfabrik kaum mehr nebeneinander, sondern müssen zum Teil aufeinander stehen. Man stelle sich die Situation mit um die Hälfte mehr Tieren vor!

Nun mehren sich die Gerüchte, dass Minister Berlakovich, der sowieso sein Amt abgeben wird müssen, noch ein ,,Abschiedsgeschenk" parat hat. Da er mangels Popularität nichts mehr zu verlieren hat, soll er noch rasch vor Bildung der neuen Regierung diese dramatische Verschlechterung der Situation von Mastgeflügel durchbringen wollen, um den LobbyistInnen der Tierindustrie in seiner Partei zu gefallen. Das wäre ein unglaublicher Skandal, eine Verschlechterung des Tierschutzstandards gegen den Willen einer Mehrheit von mehr als 90% und das, obwohl nun Tierschutz als Staatsziel Verfassungsrang hat! Juristische ExpertInnen gehen davon aus, dass diese Bestimmung jedenfalls zur Folge hat, dass Tierschutzstandards nicht mehr verschlechtert werden dürfen. Sollte Berlakovich also dieses Vorhaben durchziehen, würde er gegen die Verfassung verstoßen!

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