Bäuerlicher Tiertransport - vgt

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Bäuerlicher Tiertransport

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.02.2014)

Wien, 18.02.2014

Nicht nur industrielle Großtiertransporte gefährden die Sicherheit und Gesundheit der Tiere, sondern auch provisorische, bäuerliche Tiertransporte.

Im Jänner dieses Jahres wurde in Niederösterreich beobachtet, wie ein Bauer zahlreiche junge Schweine völlig unsachgemäß befördert hat. Die kleinen Tiere wurden zusammengepfercht in einer Kiste, auf der Gabel seines Traktors, über eine Bundesstraße geführt. Laut der Verordnung EG Nr. 1/2005 Art. 3 darf ,,...niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten."

Zudem müssen die Transportmittel so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten werden und so verwendet werden, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart bleiben und ihre Sicherheit gewährleistet ist. Die Tiere müssen auch entsprechend ihrer Größe und der geplanten Beförderung über ausreichend Bodenfläche und Standhöhe verfügen. In diesem Fall verfügten die Schweine nicht über ausreichend Bodenfläche und könnten aus dem Transportmittel herausfallen und so Leid und Schmerzen ausgesetzt werden. Ein Zeuge hat dies sogar beobachtet. Zwei Schweine sind beim Abbiegen des bäuerlichen Transports aus der Kiste gefallen und auf der Straße bzw. im Feld gelandet. Der verantwortliche Bauer wurde vom VGT bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angezeigt.

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