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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.03.2014)

Wien, am 11.03.2014

Die neue Deklaration von Pelz in der Schweiz

Seit 1. März 2014 müssen ausnahmslos alle Pelze und Pelzprodukte, die in der Schweiz verkauft werden, entsprechend deklariert sein. KonsumentInnen soll dadurch eine verbesserte Transparenz beim Kauf von Pelzprodukten ermöglicht werden. Doch hält die neue Pelzverordnung wirklich was sie verspricht?

Die neue Pelzdeklarationsverordnung bezieht sich auf alle Pelze und Pelzprodukte, die nicht von ,,domestizierten Nutztieren" wie Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen stammen. Sie umfasst also Lamas, Alpakas, Kaninchen, Wildtiere und gezüchtete Pelztiere.

Jede Person, die solche Produkte verkauft, muss den wissenschaftlichen sowie den zoologischen Namen der betreffenden Tierart angeben. Auch muss die Herkunft des Fells vermerkt werden. Die Herkunft bezieht sich dabei auf das Land, in dem gejagt bzw. in dem das Tier gezüchtet wurde. Die Angabe zur Gewinnung des Fells muss bei Wildfängen den Wortlaut ,,Fallenjagd" oder ,,Jagd ohne Fallen" enthalten. Bei Zuchttieren steht ,,Herdenhaltung", ,,Rudelhaltung", ,,Käfighaltung mit Naturböden" und ,,Käfighaltung mit Gitterböden" zur Auswahl.

Kontrolliert wird die Richtigkeit der Angaben durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET). Sie können stichprobenartig und gezielt prüfen. Bei Verletzung der Deklarationspflicht droht eine saftige Geldstrafe.

Eine Verordnung mit Schwachpunkten

Anfänglich hört sich die neue Verordnung nach einem Schritt in die richtige Richtung an. Denn KonsumentInnen sehen auf den ersten Blick, um welches Tier und um welche Haltungsform es sich handelt. Dies kann dabei helfen, dass KonsumentInnen bewusstere Kaufentscheidungen treffen und sich z.B.: gegen eine Käfighaltung entscheiden. Leider hat die Verordnung auch ein paar Schwachstellen, die die Pelzproduzenten ausnützen können. Wenn beispielsweise die Herkunft des Fells keinem Land zugeordnet werden kann, ist der kleinstmögliche geografische Raum anzugeben. Genauso bei der Gewinnung des Fells. Ist eine eindeutige Angabe nicht möglich, so ist anzugeben: ,,Kann aus Fallenjagd oder Jagd ohne Fallen oder aus jeder möglichen Haltungsart, insbesondere aus der Käfighaltung, stammen." Dies lässt für Pelzproduzenten natürlich viel Spielraum übrig.

Wie kam es zu der neuen Verordnung?

2009 appellierte eine parlamentarische Initiative an den Bundesrat, den Import von Tierqualprodukten wie Pelz zu verbieten. Da jedoch durch den Erlass eines Importverbotes für Tierpelz, Sanktionen seitens der WTO befürchtet wurden, einigte man sich stattdessen auf neue Labelling-Bestimmungen. Die Pelzdeklarationsverordnung ist daher als Kompromiss zu sehen, bei dem zu hoffen bleibt, dass er bei KonsumentInnen zumindest das Bewusstsein für die Herkunft der gekauften Pelzprodukte steigert.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Pelz und Leder gibt es in folgender Webnews.

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