Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.04.2014)
Wien, am 07.04.2014Tierschutzprozess-Linguist aus Liste gerichtlich beeideter Sachverständiger gestrichen
VGT-Anzeige beim Präsidenten des LG für Zivilrechtssachen in Graz und beim Justizministerium erfolgreich - Linguist Schweiger hat aber Rechtsmittel erhoben
Das hanebüchene Vorgehen des linguistischen Gutachters der Staatsanwaltschaft beim Tierschutzprozess in Wr. Neustadt war legendär. Mit ,,Hosenbodenmethode" statt Computeranalyse wollte der Autodidakt Dr. Wolfgang Schweiger Texte von Bekennerschreiben dem ehemals Hauptangeklagten, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, ,,mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" zuordnen. Dabei baute er 178 Fehler in die zu analysierenden Texte ein, weil ,,ein Patzerl" den Scanner verwirrt habe, und schloss aus diesen selbstgemachten Fehlern im Text messerscharf auf Balluch als Autor. Zusätzlich erstellte er zahlreiche Statistiken für die Texte, und suchte sich dann jene willkürlich aus, die seinen Schlussfolgerungen am ehesten passten. Dabei konnte mit entsprechender statistischer Mathematik nachgewiesen werden, dass die Signifikanz in den Abweichungen der gewählten Parameter keine seriöse Aussage zuließ.
Nach 6 Verhandlungstagen mit Gutachter Schweiger im Zeugenstand wurden seine Aussagen von der Richterin verworfen. Über EUR 50.000 erhielt er dennoch als Lohn. EUR 35.000 davon bezahlte er an den VGT-Obmann, um einer Schadensersatzklage zu entgehen. Doch die Anzeige des VGT-Obmanns beim Präsidenten des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Graz und beim Justizministerium waren nun erfolgreich: Schweiger wurde wegen Unfähigkeit aus der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen gestrichen. Dagegen soll er allerdings Berufung eingelegt haben, doch die Streichung ist unmittelbar in Kraft getreten.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: ,,Dieser Mann hat von der SOKO Tierschutz den Auftrag erhalten, ihnen wenigstens einen einzigen Zusammenhang zwischen mir und einer Straftat zu liefern. Dem kam er mit völlig unlauteren Mitteln nach und erhielt dafür einen astronomischen Judaslohn. Erfreulich, dass er nun aus dem Verkehr gezogen wurde. Einen solchen Scharlatan als gerichtlich beeideten Sachverständigen zu führen ist nicht nur peinlich für die österreichische Justiz, sondern auch eine Gefahr für unschuldige Menschen, gegen die er Beweise konstruieren könnte, wie in meinem Fall. Ich hoffe, dass das Kapitel des linguistischen Gutachters im Tierschutzprozess damit endgültig geschlossen ist."