Zweites Leben für die Waldviertler Kettenrinder in Gut Aiderbichl - vgt

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Zweites Leben für die Waldviertler Kettenrinder in Gut Aiderbichl

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.04.2014)

Niederösterreich, 23.04.2014

Knalleffekt im Drama um die leidenden vier Stiere und die eine Kuh aus dem Horrorstall in Thaya: Nach Gesprächen mit zwei VertreterInnen der Tierschutzdelegation stimmte der Landwirt der Übergabe der fünf Tiere an Michael Aufhausers Gnadenhof Gut Aiderbichl zu.

Knalleffekt im Drama um die leidenden vier Stiere und die eine Kuh aus dem Horrorstall in Thaya: Nach Gesprächen mit zwei VertreterInnen der Tierschutzdelegation stimmte der Landwirt der Übergabe der fünf Tiere an Michael Aufhausers Gnadenhof Gut Aiderbichl zu.

In der Causa der schwer vernachlässigten Rinderhaltung im Bezirk Waidhofen an der Thaya hielten am Nachmittag einige der lokalen TierschützerInnen mit Unterstützung des VGT Vorsprache im Büro des zuständigen Amtstierarzts, um eine sofortige Beschlagnahme der Tiere zu erwirken. Nachdem bekannt wurde, dass Gut Aiderbichl alle fünf Tiere kostenlos übernehmen würde, lag es lediglich an der zuständigen Bezirksbehörde eine Beschlagnahme auszusprechen. Überraschenderweise wurde dieses Ansuchen aber vehement abgelehnt, da sich der Tierhalter in der Meinung des Amtstierarztes ,,einsichtig" zeigte und der - im Gesetz geforderten - sofortigen Beendigung des schweren Leides zugestimmt hatte. Allerdings verstanden Amtstierarzt und Tierhalter darunter freilich die profitable Schlachtung der Tiere!

"Eigenartigerweise bezog sich die Behörde ausschließlich auf § 37 Abs 1 TSchG, welches der Behörde den Einsatz von Zwangsgewalt in Fällen schwerer Tierquälerei gestattet. Diese Bestimmung zielt bspw. auf das gewaltsame Öffnen von Türen oder Einschlagen von Autoscheiben ab, um leidende Tiere unmittelbar zu befreien.", erklärt Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken, und weiter: ,,Tatsächlich hätte hier von Anfang an § 37 Abs 2 TSchG zur Anwendung kommen müssen, welcher die Behörde ermächtigt - ungeachtet einer unterstellten Einsicht des Tierhalters - schwer leidende Tiere sofort zu beschlagnahmen! Diese Bestimmung wurde aber bewußt ignoriert. Wollte hier die Behörde dem Tierquäler noch ein letztes Trostpflaster in Form des Schlachtpreises zukommen lassen?"

Gleichzeitig gelang es jedoch zwei TierschützerInnen in einem intensiven, persönlichen Gespräch mit dem Bauern zu einer Einigung zu kommen: Schlussendlich gelang es, den aufgebrachten Landwirt von einer freiwilligen Übergabe der seit Wochen schwer leidenden Tiere zu überzeugen! Heute noch werden die fünf Rinder auf einen Gnadenhof zur längst überfälligen medizinischen Versorgung gebracht und dürfen den Rest ihres Lebens dort bis zu ihrem natürlichen Tod verbringen - ohne Angst jemals wieder in Ketten gelegt oder zu Fleisch verarbeitet zu werden!

Elmar Völkl zeigt sich begeistert über das zivilgesellschaftliche Engagement der WaldviertlerInnen: ,,Man sieht leider sehr deutlich, dass blindes Vertrauen in die staatlichen Behörden überhaupt nicht ausreicht! Nur durch intensives - teilweise illegales - Recherchieren und Aufdecken von Missständen konnte dieser Fall endlich zu einem gerechten Ende geführt werden. Ohne investigativen Journalismus würden diese Tiere noch immer ungesehen leiden!"

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