Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.05.2014)
Wien, am 19.05.2014Handelsgericht Wien weist Klage von Käfigei-Restaurantkette gegen VGT ab!
"Zu den 3 Goldenen Kugeln" wollte einstweilige Verfügung gegen VGT-Flugblatt; Gericht stellt Wahrheitsgehalt des Flugblatts fest und lehnt Klage kostenpflichtig ab
Der VGT hatte die Restaurantkette ,,Zu den 3 Goldenen Kugeln" mit Schwerpunkt in Graz Anfang April 2014 kritisiert, Käfigeier in ihren Speisen zu verwenden. Vor einigen Filialen wurde an 2 Tagen ein entsprechend kritisches Flugblatt verteilt. Die Geschäftsführung der Restaurantkette klagte daraufhin den VGT (Streitwert: EUR 22.500), er solle das Verteilen des Flugblattes unterlassen, weil es ,,irreführend" sei. Abgesehen davon würde die parodistische Verwendung der Marke als ,,Bei den 3 Goldenen Käfigeiern" geschützte Rechte verletzen. Richterin Mag. Monika Millet des Handelsgerichts Wien wies nun die gesamte Klage kostenpflichtig ab. Die inkriminierte Behauptung im Flugblatt sei zumindest im Kern wahr und es habe kein kennzeichenmäßiger Gebrauch der Marke vorgelegen.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist erfreut: "Diese Klage der Restaurantkette ist ein klassischer 'SLAPP', also ein strategisches Vorgehen mit hohem Streitwert, um KritikerInnen einzuschüchtern und mundtot zu machen. Die juristischen Winkelzüge in der Klage waren entsprechend abenteuerlich. So wurde behauptet, der VGT sei ein wirtschaftlicher Konkurrent, weil er die vegane Lebensweise fördere, und das Flugblatt sei ,irreführend', weil es nahelege, die Verarbeitung von Käfigeiern in den Restaurants sei illegal. Tatsächlich wird im Flugblatt klar festgestellt, dass die Käfighaltung von Legehühnern in Österreich verboten ist und diese Restaurantkette deshalb diese Billigeier aus dem Ausland, wie z.B. aus Polen, importiert. Dass die 3 Goldenen Kugeln Käfigeier zumindest verwendet haben, konnten wir klar beweisen, sodass der Geschäftsführer das lieber nicht bestritt, sondern die Ausrede fand, er habe die Eier unabsichtlich gekauft."
Und weiter: "Solange der Rechtsstaat funktioniert, wie in diesem Fall, können wir weiterhin unserer wichtigen Aufgabe nachgehen, im Sinne der KonsumentInnen und der tierfreundlichen BürgerInnen tierquälerische Geschäftspraktiken aufzudecken und anzuprangern. Ich hoffe diese Klagsabweisung ist sowohl dieser Restaurantkette als auch anderen Firmen mit fragwürdiger Firmenpolitik eine Lehre, sich der Kritik zu stellen und die KritikerInnen nicht einfach mundtot zu klagen zu versuchen."