Anbindehaltung von Hunden: Illegal, dennoch verbreitet - vgt

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Anbindehaltung von Hunden: Illegal, dennoch verbreitet

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.09.2014)

Kärnten, 30.09.2014

Die Anbindehaltung von Tieren ist grundsätzlich verboten. Für Rinder gibt es leider viele gesetzliche Ausnahmen. Für Hunde jedoch herrscht ein absolutes Verbot. Dennoch ist diese Praxis vor allem am Land noch weit verbreitet.

 

Die Anbindehaltung von Tieren ist grundsätzlich verboten. Für Rinder gibt es leider viele gesetzliche Ausnahmen. Für Hunde jedoch herrscht ein absolutes Verbot. Dennoch ist diese Praxis vor allem am Land noch weit verbreitet.

 

Eine wichtige Aufgabe des Verein Gegen Tierfabriken ist die rechtliche Beurteilung von Sachverhalten die uns von - oft anonymen - InformantInnen zugeschickt werden.

Leider können wir nicht in allen Fällen helfen, insbesondere wenn es um Nutztiere geht, müssen wir den TierfreundInnen oft mitteilen, dass eine - auch noch so furchtbare - Nutztierhaltung den minimalen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Heimtiere, wie Hunde und Katzen, genießen aber einen etwas besseren Schutz, während die Anbindung von Milchkühen noch immer erlaubt ist, ist Haltung von Hunden an einer Kette absolut verboten. Auch dann, wenn es sich nur um eine vorübergehende Anbindung handelt.

Dennoch ist die tierquälerische Haltung von ,,Wachhunden" an der Kette weit verbreitet. Aus den Bundesländern erreichen uns regelmäßig Meldungen. Aktuell liegt ein Fall aus Kärnten vor, wo uns eine anonyme Informationsperson dieses Foto übermittelte.

Der VGT hat eine kurze Anzeige an die zuständige Bezirksbehörde Völkermarkt, sowie an die Tierschutzombudschaft Kärnten verfasst.

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