Treibjagd des Fürstentum Liechtenstein in Hohenau: Alle Anzeigen postwendend eingestellt - vgt

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Treibjagd des Fürstentum Liechtenstein in Hohenau: Alle Anzeigen postwendend eingestellt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.02.2015)

Niederösterreich, 17.02.2015

Nachdem die Tierschutzsprecherin der KPÖ das adelige Treiben gefilmt hatte, entriss ihr der Jagdleiter das Mobiltelefon und gab es trotz Aufforderung nicht zurück. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg sah dennoch keine Straftat und stellte die Anzeige umgehend ein.

Bei einer der Jagden des Fürstentum Liechtenstein in den March-Auen bei Hohenau (Niederösterreich) im Dezember letzten Jahres entriss der Jagdleiter der filmenden Tierschutzsprecherin der KPÖ, Alexandra Benedik, ihr Mobiltelefon Der VGT berichtete.

Der Verein Gegen Tierfabriken erstattete noch im Dezember Anzeige wegen des Verdachts „Dauernder Sachentziehung“ und Tierquälerei.

Zur großen Überraschung stellte jedoch der beauftragte Bezirksanwalt beide Verfahren ohne Anhörung des Opfers ein, da „ein Vorsatz, das Handy sich mit Bereicherungsvorsatz zuzueignen bzw. dieses dauernd aus der Gewahrsame zu entziehen, nicht nachweisbar“ sei. Über die angeklagte Tierquälerei verlor er kein einziges Wort.

„Im Gegensatz zum Diebstahl (§ 127 StGB) stellt die Dauernde Sachentziehung (§ 135 StGB) aber gar nicht auf einen Bereicherungsvorsatz ab!“, erklärt Elmar Völkl vom VGT, und weiter: „Der Tatbestand ist erfüllt, wenn der Täter die Sache entzogen hat und sie nicht etwa zurückgeben will. Eine Sachentziehung wie sie im Gesetzbuch steht, doch der Bezirksanwalt stellt das Verfahren ein!“

Tierquälerei gilt wegen seinem geringen Strafmaß von höchstens einem Jahr als 'Kavaliersdelikt', weshalb die Anklage lediglich von BezirksanwältInnen vertreten wird. Der VGT unterstützt daher die Forderung der Bürgerinitiative „Mehr Rechte für Tiere“ für eine Erhöhung der Strafdrohung bei Tierquälerei, sodass diese – wie andere Gewaltverbrechen – von einer Staatsanwaltschaft am Landesgericht anzuklagen ist.

Im gegenständlichen Verfahren hat der VGT einen Fortführungsantrag ausgearbeitet.

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