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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.07.2015)

Wien, am 06.07.2015

Endlich: Heuer erstmals kein Kapitel „Militanter Tierschutz“ im Verfassungsschutzbericht

VGT-Forderung vieler Jahre erfüllt, Lehre aus dem Tierschutzprozess gezogen; dennoch protestiert der VGT vehement gegen das neue Staatsschutzgesetz!

Zunächst hieß das Kapitel „Militanter Tierschutz“ im Verfassungsschutzbericht 1997, seit dem Tierschutzprozess wurde auf „Militante Tierrechtsgruppen“ gewechselt, genau jener Name, den die berüchtigte SOKO Tierschutz ihrer imaginierten kriminellen Organisation gegeben hatte. Damals stand auch im Jargon der SOKO im Verfassungsschutzbericht, dass es eine Doppelstrategie gäbe und man erwähnte den VGT explizit. Dagegen brachte der VGT Anzeigen wegen Verleumdung ein. Nach dem Freispruch wurde der VGT zwar nicht mehr erwähnt, doch das Kapitel „Militante Tierrechtsgruppen“ im Verfassungsschutzbericht blieb im Wesentlichen eine Auflistung der Aktivitäten des VGT. Auch dagegen wurden Anzeigen wegen Verleumdung und Amtsmissbrauch eingebracht. Seit Jahren schon fordert der VGT, dass Tierschutzaktivitäten im Verfassungsschutzbericht nichts verloren haben. Nun, 2015, ist es erstmals soweit. Im Verfassungsschutzbericht für 2014, der am 3. Juli 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, fehlt erstmals das Kapitel über Tierschutz!

VGT-Obmann Martin Balluch ist begeistert: „Endlich kehrt Vernunft in die Ämter für Terrorbekämpfung ein! Das Hochstilisieren von normaler Tierschutzaktivität, wenn auch im Rahmen von Zivilem Ungehorsam oftmals widerrechtlich, aber niemals staatsgefährdend, als kriminell hat nun hoffentlich ein Ende. Wir würden uns wünschen, dass damit auch die Observationen unserer Kundgebungen und sonstigen Aktivitäten aufhören. Man würde doch meinen, die Ressourcen der StaatsschützerInnen sind anderswo besser investiert!“

Aber dennoch sieht der VGT das Staatsschutzgesetz, das gerade den Ministerrat passiert hat, sehr kritisch: „In der Tierschutzcausa wurde ungehemmt ermittelt, auch mit Spitzeln, an Staatsanwaltschaft und Gerichten vorbei, um diese Operationen dann vor Gericht zu leugnen und die Akteneinsicht zu verweigern. Unsere Anzeigen fruchteten nichts, auch wenn es hier ganz offensichtlich zu Gesetzesbrüchen seitens der Polizei gekommen ist. Und was lernt die Regierung daraus? Anstatt die Kontrolle der Polizeiarbeit zu verschärfen, werden die vormals illegalen Operationen legalisiert. Geht es nach dem angepeilten Staatsschutzgesetz, dann dürfen nun Spitzel ungebremst eingesetzt werden, ohne jemals irgendwen darüber zu informieren zu müssen. Und die Akteneinsicht ist ebenfalls aufgehoben. Dieses Gesetz hat in einer Demokratie nichts verloren!“

Der VGT ruft dazu auf, die Protestpetition des AK Vorrat zu unterstützen!

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