Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.09.2015)
Wien, am 25.09.2015VGT-Anzeige Tierquälerei wegen Treibjagd im Mayr-Melnhof Gatter in Salzburg
In diesem Jagdgatter werden ohne vernünftigen Grund Wildschweine und Enten zum Abschuss gezüchtet – die Zuchtenten wurden bei der Jagd roh misshandelt und verletzt
Jagdgatter sind nur noch in 4 österreichischen Bundesländern erlaubt, darunter Salzburg. Dort, nördlich der Stadt, betreibt Max Mayr-Melnhof ein solches Gatter für Wildschweine und Enten. Derartige „Wildgehege“ sind im Jagdgesetz nach § 68 geregelt. Danach darf man Wildtiere im eigenen Jagdgatter ohne Einhaltung jeglicher Schonzeiten abschießen. Für das Aussetzen von Zuchtenten ist keine Bewilligung erforderlich.
TierschützerInnen des VGT ertappten Max Mayr-Melnhof und seinen Vater bei der Abschussbelustigung von Enten in einem der Teiche im Gatter. Hunderte Enten mussten dabei ihr Leben lassen. Angeschossene Tiere, die verzweifelt um ihr Leben schwammen, wurden von Jagdhunden „apportiert“. Eine verletzte Ente wurde achtlos unter die toten auf einem Transportanhänger geworfen. Der VGT hat Anzeige wegen Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch erstattet.
VGT-Obmann Martin Balluch war vor Ort: „Das Jagdgesetz in Salzburg schützt die Tiere nicht davor, in Jagdgattern gezüchtet und zum Spaß abgeknallt zu werden. Wir fordern die Salzburger Landesregierung auf, dieses Schlupfloch zu schließen und Jagdgatter zu verbieten. Doch auch bei den Massenabschüssen in solchen Gattern darf keine Tierquälerei begangen werden. Lebende Enten von Hunden apportieren zu lassen und schwer verletzte Tiere auf einen Haufen Toter zu werfen, ist definitiv eine rohe Misshandlung. Wir werden nicht ruhen, bis dieser Missstand der Jagd auf gezüchtete Tiere bundesweit verboten wird!“