Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.01.2016)
Wien, am 13.01.2016Stellungnahme des VGT zum Entwurf der Schweinegesundheitsverordnung
Das Gesundheitsministerium möchte das unbefugte Betreten fremder Ställe als Verwaltungsstraftat erklären. Doch was hat das für Auswirkungen?
Bisher war das unbefugte Betreten von fremden Ställen mit einer Besitzstörungsklage verbunden. Die Unterschiede zwischen einer Besitzstörungsklage und einer Verwaltungsstraftat sind erheblich. Bei Ersterem mussten bis jetzt LandwirtInnen selbst gerichtlich vorgehen. Im neuen Fall wäre die Behörde verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten und gegebenfalls eine Strafe zu verhängen.
Laut Gesundheitsministerium kam der Vorschlag, das unbefugte Betreten von fremden Ställen als Verwaltungsstraftat aufzunehmen, von der ÖVP. Dies ist nicht verwunderlich, da die Lobby der Tierindustrie großteils mit der ÖVP verbunden ist.
Mit dieser Bestimmung in der neuen Schweinegesundheitsverordnung soll erreicht werden, dass tierquälerische Tierhaltungen effizient verborgen werden können. Es soll verhindert werden, dass TierschützerInnen Missstände und Tierqual in Tierfabriken dokumentieren und an die Öffentlichkeit bringen können.
Die vollständige Stellungnahme des VGT als pdf zum Download.