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Anbindehaltung von Hunden - in Österreich verboten!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.06.2016)

Salzburg, 03.06.2016

Die Anbindehaltung von Hunden ist zwar gesetzlich verboten, jedoch teilweise leider nach wie vor gängige Praxis.

Immer wieder werden dem VGT Bilder von Hunden in Anbindehaltung zugesendet, verbunden mit der Anfrage ob dies denn legal sei. Im Tierschutzgesetz ist hierzu ausdrücklich geregelt, dass die Anbindehaltung von Hunden nicht erlaubt ist, selbst dann wenn sie nur vorübergehend sein sollte. Die letzte Anfrage dieser Art erreichte uns vor einigen Tagen aus dem Bundesland Salzburg. Auf einer Wanderhütte wurde ein Bernhardiner in angebundenem Zustand gesichtet. Der VGT hat Anzeige erstattet.

Trotz des Verbotes ist die Anbindehaltung von Hunden in Teilen von Österreich, vor allem im ländlichen Bereich, stellenweise noch verbreiteter als man denken würde. Sowohl HalterInnen, als auch der Rest der Bevölkerung wissen des Öfteren weder über die optimalen Haltungsbedingungen, noch über die gesetzlichen Bestimmungen Bescheid. Der VGT bittet deshalb die Bevölkerung Ausschau nach angeketteten bzw. angebundenen Hunden zu halten und uns über solche Fälle zu informieren!

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