Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.06.2016)
Steiermark, am 03.06.2016Ende leichtfertiger UVP-Freistellungen bei Mega-Tierfabriken in der Südsteiermark? BVwG rügt innerhalb 14 Monaten bereits zum dritten Mal Stmk Landesregierung
Seit jeher sind Erweiterungen bei Tierhaltungsbetrieben gang und gebe. Bis 2013 war dies in der Steiermark unter Bauern, Bürgermeistern, Landwirtschaftskammer und Landesbehörde eine Routineangelegenheit.
Die Gründung und die Aktivitäten der IST (Initiative SteirerInnen gegen Tierfabriken) brachte seither ordentlich Bewegung in Bewilligungsverfahren von Mega-Intensivtierhaltungsvorhaben. Mittlerweile sind Beschwerden bis zur höchsten Gerichtsbarkeit keine Seltenheit mehr – und – das Bundesverwaltungsgericht hat erst neulich wiederum den Beschwerdeführern Recht gegeben.
Ab einer gewissen Größenordnung ist die Prüfung, ob für ein Vorhaben eine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) zu machen ist, verpflichtend. Von der stmk. Landesregierung werden jährlich rund 8 bis 12 Fälle geprüft. In den 2 größten Fällen kam sie zum Schluss, dass gerade diese Vorhaben nicht UVP-pflichtig wären:
- Im März 2015 Mega-Tierfabrik Holler (1260 Mastschweine, 254 Mutterschweine, 840 Baby-Schweine) in Oberschwarza Umweltverträglichkeitsprüfung Oberschwarza PDF
- Im Jänner 2016 Mega-Tierfabrik Gemeinschaftsferkelerzeugung Hainsdorf GmbH & Co KG (1500 Mutterschweine) in Hainsdorf im Schwarzautal Umweltverträglichkeitsprüfung Gemeinsschaftsferkelerzeugung PDF
- Im Mai 2016 wiederum abgeänderte Mega-Tierfabrik Holler (1260 Mastschweine, 216 Mutterschweine, 2 Eber, 840 Baby-Schweine) in Oberschwarza Umweltverträglichkeitsprüfung Oberwarza PDF
Die IST informierte und unterstützte betroffene UmwohnerInnen und den Naturschutzbund Steiermark über diese Fälle, konnte diese auch dazu bewegen, Beschwerden zu erheben, und erwirkte somit indirekt in allen 3 Fällen eine Aufhebung des UVP-Feststellungsbescheides, der sonst zum Vorteil der Tierfabriksbetreiber ausgegangen wäre. In allen Fälle rügte das BVwG die bescheiderlassende Behörde darin, dass sie das Ermittlungsverfahren nicht ordentlich und zu wenig ergründend durchgeführt hatte. Worauf das zurückzuführen ist, kann nur vermutet werden. Nicht zuletzt auf die in den letzten Jahren durchgeführten Einsparungsmaßnahmen.
„Nach unserer konsequenten Einarbeitung in die Rechtsmaterien von Bund, Land und Gemeinden innerhalb der letzten 3 Jahren zeichnen sich für uns immer mehr Erfolge ab“, zeigt sich Werner Wallner, Sprecher der IST erfreut. „Man kann mittlerweile davon ausgehen, dass der von uns (zusammen mit dem VGT) geleistete hartnäckige Widerstand gegen steirische Tierfabriken sich in der Bauernschaft herumgeredet hat und manche Projekte, die sonst zur Bewilligung eingereicht worden wären, gar nicht erst in Angriff genommen werden. Auch die immer prekärer werdende Preisentwicklung von Tierfleisch trägt das seine dazu bei. So sind Vergrößerungen von Tierfabriken, auch wenn es sich um Verdoppelungen, gar ver-3,-4 oder sogar -5-Fachung handelt, nicht mehr rentabel durchführbar.“ sieht Wallner eine Wende im landwirtschaftlichen Sektor als unausweichlich bevorstehend.