Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.12.2016)
Wien, am 11.12.2016Gequälte Schweine – getäuschte Konsumenten
VGT deckt auf: Schweine aus deutschen Großbetrieben werden als Vorarlberger Schweinefleisch verkauft. Tiertransportgesetz mehrfach gebrochen, VGT erstattet Anzeige!
Ein Vorarlberger Unternehmer holt jeden Sonntag Abend Schweine aus einem Großbetrieb im deutschen Allgäu und stellt den Tiertransport-Anhänger in einer dunklen Ecke im Lustenauer Ried ab. Viele Stunden später, Montag früh morgens, werden diese deutschen Schweine dann auf kleinere Transporter umgeladen und auf acht Metzgereien aufgeteilt.
Bei Betrachtung der Internet-Auftritte dieser Metzgereien wird man stutzig: dort wird nämlich teils suggeriert aber meist eindeutig behauptet, dass ausschließlich Vorarlberger Tiere aus artgemäßer Haltung geschlachtet und verarbeitet werden würden.
Der Zwischenhändler aus Lustenau macht außerdem schon seit Jahren falsche Angaben bei der Transportzeit. Diese wird meist mit 3,5 Stunden angegeben, obwohl eine gesamte Transportdauer (Verladung, Fahrt, Stehzeit, Fahrt) von bis zu 10 Stunden dokumentiert wurde! (Erlaubt wären max. 8 Stunden). Dazu kommt, dass der große Tiertransporter weder als solcher gekennzeichnet ist, noch über Wassertränken verfügt, die bei einer solch langen Transportzeit vorgeschrieben wären. Auch die vorgeschriebene Einstreu ist nur im Ansatz vorhanden.
Ein solcher Transport hätte laut Gesetz niemals stattfinden dürfen. Auch die kleineren Tiertransportanhänger (für den Weitertransport) entsprechen nicht den gesetzlichen Auflagen (keine Kennzeichnung als Tiertransport, keine schützende Abdeckung).
Dieser Fall beinhaltet zahlreiche Aspekte:
- Gesetze werden gebrochen (Tiertransport)
- KonsumentInnen werden im Hinblick der Herkunft getäuscht
- nicht-Information bzgl. Herkunft im Geschäft (keine Beschriftung)
- vorenthaltene oder Falschinformation beim persönlichen Verkaufsgespräch
- Falschinformation auf Webseiten
- Falschangaben bei Herkunftsland sowie angeblicher artgemäßer Tierhaltung
- grausames Tierleid durch Massentierhaltung und Transport
TierschützerInnen haben diesen Fall umfangreich aufgearbeitet und dokumentiert. Der VGT hat Anzeigen nach der EU-Tiertransportverordnung erstattet.
Ziel des VGT ist die umfassende Informationsmöglichkeit und Bewusstseinsbildung der KonsumentInnen.
Den KonsumentInnen wird viel Verantwortung zugeschoben, was ihre Einkaufsentscheidung betrifft. Die Informationsmöglichkeiten sind jedoch ungenügend, irreführende Werbung führt zu unbedachten Kaufentscheidungen.
Es wurde eine Unterschriftenaktion gestartet – u.a. mit dem Ziel einer gesetzlich verpflichtenden Deklaration am Produkt nach Angabe des Herkunftslandes und der Haltungsart!
Die Petition sowie weitergehende Informationen finden sich auf folgender Website des VGT, die mit 11.12. online gegangen ist: www.fleischherkunft.at