Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.04.2017)
Wien, am 11.04.2017VGT gewinnt nun auch 2. Prozess nach Klage von Vet-Uni Tierexperimentator Michael Hess
Kein Verein öfter geklagt: VGT hat damit den 14. Zivilprozess der letzten 12 Monate gewonnen; beweist: Zivilprozesse in Österreich als politische Kampfmaßnahme gegen Kritik verwendet
SLAPPs nennt man so etwas im NGO-Jargon, eine Zivilklage, die im wesentlichen keine juristische Basis hat, sondern nur als politisches Kampfmittel der Reichen und Mächtigen gegen KritikerInnen eingesetzt wird, um diese einzuschüchtern und zu zermürben. SLAPP steht für „strategic lawsuit against public participation“. Seitdem der VGT mit großem Erfolg eine schlagkräftige Kampagne gegen die Gatterjagd führt, häuften sich plötzlich die Klagen. Allen voran Mayr-Melnhof und Mensdorff-Pouilly, beide prominente GatterjägerInnen, begannen vor allem JägerInnen ständig neue Klagen einzubringen. Gatterjäger Rudolf Gürtler hatte in einem E-Mail sogar die Eröffnung eines eigenen Kontos angekündigt und alle politischen GegnerInnen des VGT eingeladen, das Geld daraus zu nehmen, um den VGT mit Klagen zu überziehen. Auch der vormalige steirische Landesjägermeister Gach schlug das in einem Vortrag auf einer Jägertagung vor. Dem schloss sich bald auch Tierexperimentator Michael Hess von der Vet Uni Wien an, der ebenfalls den VGT-Obmann auf Widerruf klagte, weil er sich durch dessen Kritik beleidigt fühle. So kam es zu 22 Zivilklagen in nur 12 Monaten, davon sind nun 14 entschieden, und bei allen bisher wurde dem VGT Recht gegeben.
In der ersten Klage von Tierexperimentator Hess wurde zunächst eine Einstweilige Verfügung gegen den VGT-Obmann ausgesprochen, seine Kritik an den Tierversuchen, bei denen über 100 Puten schweres Leid zugefügt wird, damit die Putenindustrie keine zu großen Verluste macht, nicht mehr zu äußern. Die zweite und letzte Instanz, das Wiener Oberlandesgericht, hat jetzt der Berufung aber Recht gegeben und die Einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. In einer zweiten Klage von Hess gegen den VGT-Obmann, in der eine Unterlassung der Veröffentlichung des Rekursantrags der ersten Klage gefordert wurde, hat bereits die erste Instanz die Klage abgewiesen. Hess muss nun dem VGT fast € 3000 Verfahrenskosten überweisen. Das neue Urteil im Wortlaut: www.martinballuch.com
VGT-Obmann Martin Balluch: „Es ist schon erstaunlich, mit wie wenig öffentlicher Kritik man in Österreich zu rechnen hat, wenn man Zivilklagen gegen kritische NGOs einbringt. Dabei ist jetzt bewiesen, dass diese Klagswelle gegen den VGT rein willkürliches Kampfmittel war, ohne Basis in Fakten. Sonst hätten wir niemals nun schon die 14. Klage gewonnen. Jeder Mensch und jeder Verein, die, so wie ich und der VGT, dermaßen oft geklagt werden, geben klein bei und halten den Mund. Damit wäre aber wieder ein bisschen Demokratie verloren gegangen. 8 Zivilverfahren gegen mich sind noch im Laufen.“
Das Wiener Oberlandesgericht hat in seinem Urteil klar festgestellt: „In einer demokratischen Gesellschaft müssen auch kleine und informelle Gruppen in der Lage sein, ihren Aktivitäten wirksam nachzugehen. Es besteht ein starkes öffentliches Interesse daran, solchen Gruppen und Individuen zu ermöglichen, durch die Verbreitung von Informationen über Themen wie etwa Gesundheit zur öffentlichen Debatte beizutragen. Dass Tierversuche für die betroffenen Tiere äußerst unangenehme Lebensbedingungen schaffen, kann nicht bezweifelt werden. Ein Wertungsexzess liegt daher nicht vor.“