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VGT-Aktivist gerade eben freigesprochen: kein Widerstand gegen die Staatsgewalt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.05.2017)

Wien, 09.05.2017

Richter erteilte Pseudoprozess gegen friedlichen Tierschützer, der mit illegaler Polizeigewalt bei einer Pelzdemo festgenommen wurde, klare Absage: Polizei unglaubwürdig

Trotzdem das Landesverwaltungsgericht „die Aufforderung zur Identitätsfeststellung, das Ergreifen des Beschwerdeführers an den Armen, das Wegziehen von den Fahrradständern und das Zu-Bodenbringen durch Organe der belangten Behörde für rechtswidrig erklärt“ hat, erhob die Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen einen VGT-Aktivisten wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Der Besitzer der pelzführenden Geschäftekette Turek hatte sich bei der Innenministerin über die TierschützerInnen beschwert und um Intervention gebeten, die auch erfolgte. Heute wurde dieser Prozess am Landesgericht für Strafsachen in Wien behandelt. Obwohl sich die PolizeibeamtInnen alle Mühe gaben, den Tierschützer als gefährlich darzustellen, fiel der Richter darauf nicht herein. Eine Polizistin sagte aus, sie wäre 11 Tage im Krankenstand gewesen, so sehr habe sie der Tierschutzaktivist bei seiner Festnahme verletzt. Das Video von der Amtshandlung beweist das genaue Gegenteil. Ein anderer Beamter meinte, man habe den Aktivisten in eine Gummizelle stecken müssen, so gefährlich sei er gewesen. Und ein Dritter, der bei seiner ersten Einvernahme noch keine Gewalt seitens des Tierschützers gesehen hatte, sprach nun von aktivem Widerstand. Der Richter benötigte keine Bedenkzeit: klarer Freispruch. Und die Angaben der Polizei, so meinte er in der Urteilsbegründung, halte er für unglaubwürdig.

VGT-Obmann Martin Balluch ist erleichtert: „Die Polizei sollte eigentlich neutral agieren und unseren Freiraum für Proteste gegen politische Interventionen schützen. Leider ist es oft umgekehrt, und die Polizei lässt sich leicht instrumentalisieren, gerade gegen den Tierschutz. Wir haben das im Tierschutzprozess gesehen, oder auch in Salzburg, wo man junge Tierschützerinnen drangsalierte, weil sie Pickerl gegen die Gatterjagd bei Mayr-Melnhof geklebt hatten, und nun auch in diesem Fall. Aber zum Glück ist zumindest vorerst auf die Gerichte Verlass. Sie halten tatsächlich den Rechtsstaat aufrecht. Freispruch im Tierschutzprozess, Freispruch heute hier in Wien und hoffentlich ebenso Freispruch beim anstehenden 'Pickerl-Prozess' in Salzburg. Nur so ist effektive Tierschutzarbeit möglich!“

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