Tiervermittlung Neu – Ungleichbehandlung par excellence - vgt

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Tiervermittlung Neu – Ungleichbehandlung par excellence

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.07.2017)

Wien, 06.07.2017

Hunderte kleine Tierschutzvereine fürchten derzeit um ihre Existenz

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes kam auch eine für die Praxis gravierende Änderung in Bezug auf das Anbieten von Tieren im Internet. Zahlreiche kleine Tierschutzvereine, welche bisher Tiere, etwa aus Tötungsstationen, vermittelten, fürchten nun um ihre Existenz. Geht es nach der Auslegung des Vollzugsbeirates, dann ist eine solche Tätigkeit nur mehr unter extrem strengen Voraussetzungen erlaubt - für den Großteil der Vereine ist diese Hürde zu hoch.

Um weiterhin Tiere online anbieten zu können, brauchen die kleinen Tierschutzvereine eine Genehmigung durch die Behörden. Eine solche soll laut Vollzugsbeirat (dieser soll eine einheitliche Vollziehung von Gesetzen gewährleisten) nur an Vereine verliehen werden, welche über eine eigene Betriebsstätte in Österreich verfügen, also eine Räumlichkeit, in der Tiere gehalten werden können. Außerdem benötigen sie ausreichend qualifiziertes Personal.

Die Genehmigung erfolgreich anfordern können also lediglich Vereine, bei denen quasi auch die Voraussetzungen für die Genehmigung eines Tierheimes vorliegen. Die Frage, warum das Gesetz dann von „Betriebsstätten“ und nicht von „Tierheimen“ spricht, drängt sich jedoch auf. Ist dies doch ein starkes Indiz dafür, dass die Auslegung des Vollzugsbeirats so nicht richtig sein kann. Nach Ansicht des Verein Gegen Tierfabriken gibt das Gesetz eine solche Auslegung auch nicht her - zwar werden einige Voraussetzungen an Betriebsstätten geknüpft, es findet sich jedoch kein Anhaltspunkt dafür dass jeder Verein, der eine Genehmigung zum öffentlichen Anbieten von Tieren erhalten will, auch eine solche Betriebsstätte besitzen muss.

Während also dem Großteil der Tierschutzvereine ein solches öffentliches Anbieten im Internet verwehrt wird, also Personen, die teils ihre gesamte Freizeit und ihr eigenes Vermögen opfern, um Tieren in Not zu helfen, gibt es zahlreiche andere Personen-/Vereinsgruppen, denen es ohne weiteres erlaubt wird. Tierhandlungen, ZüchterInnen und die Land- und Forstwirtschaft dürfen nach belieben Inserate schalten - also genau jene Gruppen, denen es primär um den Profit und nicht um das Wohl der Tiere geht! Das ist eine unsachliche Ungleichbehandlung die ihres gleichen sucht und an Ungerechtigkeit wohl nicht mehr zu überbieten ist. Ein solches Gesetz ist jedenfalls einem Staat unwürdig, der den Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufgenommen hat.

Begründet wurde die Gesetzesänderung damit, dass dem illegalen Welpenhandel ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Übersehen wurde dabei jedoch, dass sich der illegale Welpenhandel zu einem Großteil auch über Tierhandlungen abspielt. Seit 2008 dürfen dort auch wieder Katzen- und Hundewelpen verkauft werden, jedoch ist deren Herkunft oft unklar und auch nicht nachvollziehbar. Solche Tiere stammen des Öfteren entweder aus dem Ausland oder von sogenannten „Hinterhofzuchten“, also Hundezuchten in Österreich mit katastrophalen Haltungsbedingungen. Da Tierhandlungen nach wie vor Inserate schalten dürfen, wird durch die Gesetzesänderung der illegale Tierhandel paradoxerweise sogar noch gefördert.

Obwohl nun zumindest einige Dinge klargestellt wurden, herrscht noch immer große Rechtsunsicherheit. Viele Fragen sind nach wie vor offen, das Gesundheitsministerium lässt auch immer noch viele Vereine im Dunkeln tappen, Fragen werden oft erst nach Wochen halbherzig oder teils gar nicht mehr beantwortet. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass ein Gesetz verfasst wurde, bei dem man nun selber nicht weiß, wie es denn angewendet werden soll. Um so schwieriger ist es selbstverständlich für die jeweiligen AmtstierärztInnen, welche für die Genehmigungen zuständig sind - auch diese wissen nicht, was zu tun ist und werden damit zu einem Großteil alleine gelassen.

Doch auch Tierheime werden durch diese Gesetzesänderung in eine missliche Lage gebracht. Zum einen rät das Gesundheitsministerium Privatpersonen, dass sie sich wegen einer Vermittlung von Tieren an ein eben solches wenden sollen. Eine Dreistigkeit sondergleichen, entsteht für Tierheime dadurch ja ein immenser Mehraufwand und weder wurde dieses Vorgehen im Vorhinein mit ihnen abgesprochen, noch gibt es eine finanzielle Entschädigung dafür. Außerdem setzen jetzt vermehrt Personen ihre Tiere aus und/oder geben sie gleich im Tierheim ab, ohne vorher eine Privatvermittlung zu versuchen. Daher platzen viele Tierheime aktuell noch mehr aus allen Nähten, als bereits bisher.

Bei der Änderung handelte es sich jedenfalls um einen Pfusch sondergleichen, viele kleine Tierschutzvereine sind in ihrer Existenz bedroht, während der illegale Tierhandel, etwa mittels Tierhandlungen, weiter aufblühen kann. Der VGT fordert daher, dass das Gesetz umgehend dahin gehend repariert wird, dass es tatsächlich dem Schutz der Tiere dient und nicht nur der Profitmaximierung von Personen, die vom Tierhandel leben.

Am 29. Juli findet in Wien eine Große Demo gegen die Novelle zum Tierschutzgesetz statt. Der VGT wird ebenfalls vor Ort sein und für einen verbesserten Tierschutz mobil machen! Zum Event!

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