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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.09.2017)

Wien, am 28.09.2017

Staatsanwaltschaft Graz: Verfahren gegen Tierquäler eingestellt!

VGT erstattet nun Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft und prüft weitere rechtliche Möglichkeiten

Der Fall macht fassungslos: der Betriebsleiter eines steirischen AMA-Schweinemastbetriebes und Obmann der Initiative SAUGUT bemerkte bei seinem Rundgang durch den Stall Blutspuren und dadurch ein schwer verletztes Schwein. Doch statt es zu sondieren und tierärztlich behandeln zu lassen, wurde das Tier in der Herde belassen. Dort musste es mit heraushängendem blutigem Mastdarm in der Gruppe bleiben, wo der Darm von anderen Tieren immer mehr angefressen wurde (unfassbar schmerzhaft)!

Der VGT hatte den Fall öffentlich gemacht. Vor Medien behauptete der Betriebsleiter, Werner Pail, er hätte das Tier abgesondert und behandeln lassen. Das kann so nicht sein! sagt David Richter vom VGT: Videoaufnahmen von diesem Stallraum zeigen die Situation über 16 Stunden hinweg. Danach, um 22:00, endet die Videoaufzeichnung, bis dahin bleibt das Tier nachweislich unversorgt im Stall. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Tier qualvoll aufgrund des abgedrückten Mastdarmes verstorben ist. Es wäre Sache der Staatsanwaltschaft gewesen zu beweisen, dass Werner Pail Tierquälerei begangen hat, um sich Geld für die Behandlung zu sparen. Der VGT hat im Mai Anzeige wegen Tierquälerei nach §222 erstattet, jetzt aber eine Verständigung über die Einstellung des Verfahrens bekommen, ohne Begründung.

Beweismaterial uninteressant?

Der Staatsanwaltschaft wurden einige Szenen aus dem furchtbaren Leben der Schweine als Beweismaterial mitgeschickt und der Gesamtfilm von fast 100 GB angeboten. Dieses wichtige Beweismaterial wurde von der Staatsanwaltschaft jedoch ignoriert.

David Richter dazu: Der VGT hat nun heute bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz Anzeige erstattet, zusätzlich wird alles getan, um diesen schweren Fall von nachgewiesener Tierquälerei strafgesetzlich zu ahnden. Die Tierquälerei in österreichischen Schweineställen darf nicht länger als völlige Normalität gehandhabt werden, die noch dazu vor der Öffentlichkeit versteckt wird.

Auf der Webseite des VGT gibt es noch weitere Informationen zur Kulturschande Schweinehaltung und zum konkreten Fall.

Einige Sequenzen des Beweisfilmes können auch online angesehen werden.

 

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